Lieferkettengesetz: Verbesserungen für Kinder gefordert

Vor der Bundestagsdebatte über ein Lieferkettengesetz erneuern Kinderhilfswerke ihre Forderung nach Nachbesserungen.
Berlin – Vor der Bundestagsdebatte über ein Lieferkettengesetz erneuern Kinderhilfswerke ihre Forderung nach Nachbesserungen. Die Rechte von Kindern müssten stärker berücksichtigt werden, mahnt ein Bündnis aus mehreren Organisationen am Donnerstag in Berlin. Dazu gehören Unicef Deutschland, Human Rights Watch, die Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children und World Vision Deutschland.

Symbolfoto: Amber Clay/Pixabay

Vor der Bundestagsdebatte über ein Lieferkettengesetz erneuern Kinderhilfswerke ihre Forderung nach Nachbesserungen. Die Rechte von Kindern müssten stärker berücksichtigt werden, mahnt ein Bündnis aus mehreren Organisationen am Donnerstag in Berlin. Dazu gehören Unicef Deutschland, Human Rights Watch, die Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children und World Vision Deutschland.

Geltungsbereich der Sorgfaltspflicht auf die gesamte Lieferkette auszuweiten

So müsse der Anwendungsbereich des Gesetzes auf Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und auf besonders risikobehaftete Bereiche ausgeweitet werden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Die Größe eines Unternehmens sei nicht in jedem Fall aussagekräftig. Auch kleinere Unternehmen in Risikobranchen – etwa dem Textilsektor oder der Landwirtschaft – könnten zu schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden beitragen.

Zudem fordern die Organisationen, den Geltungsbereich der Sorgfaltspflicht auf die gesamte Lieferkette auszuweiten. Die meisten Rechtsverletzungen, darunter auch Kinderarbeit, fänden „am Beginn der Wertschöpfungskette statt, wie in Minen und in der Landwirtschaft. Deshalb sollte ein Sorgfaltspflichtengesetz den gesamten Lebenszyklus eines Produkts oder einer Dienstleistung und deren umfassende Wertschöpfung einbeziehen.“

Weitere Nachbesserungen gefordert

Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier könnten „die Weichen für verantwortungsvolles globales Handeln“ stellen. Ein solches Gesetz sei „zwingend notwendig“. Zuvor hatte bereits die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung auf Verbesserungen gedrungen.

Auch die Initiative Lieferkettengesetz, zu der 125 Organisationen zählen, forderte Nachbesserungen. Sie bemängelt die Abstufungen, das Fehlen zivilrechtlicher Haftungsregeln und den Geltungsbereich des Gesetzes. Laut Entwurf soll es ab 2023 für die rund 600 deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten weltweit gelten und ein Jahr später auch für die gut 2.600 mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

kna