KAB fordert verbessertes Lieferkettengesetz

Vor der Bundestagsdebatte über ein Lieferkettengesetz fordert die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Nachbesserungen.
Andreas Luttmer-Bensmann

Andreas Luttmer-Bensmann (Foto: KAB)

Vor der Bundestagsdebatte über ein Lieferkettengesetz fordert die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Nachbesserungen. “Das Lieferkettengesetz darf kein zahnloser Tiger werden”, mahnte der Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann am Mittwoch in Köln. Mit dem vorliegenden Entwurf müssten weiterhin “zigtausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtlos in den Zulieferfabriken schuften”. Der Entwurf berücksichtige nicht die gesamte Produktions- und Lieferkette und belege ein “Einknicken vor Wirtschaftsinteressen, die nicht auf Arbeitsrechte Rücksicht nehmen”.

Nach langem Tauziehen zwischen dem Entwicklungs-, dem Arbeits- und dem Wirtschaftsressort hatte das Bundeskabinett Anfang März das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen. Laut Entwurf müssen große deutsche Unternehmen nach einem gestuften Verfahren auf die Einhaltung von Menschenrechten auch bei ausländischen Zulieferern achten. Umweltbelastungen sind einbezogen, soweit sie Menschenrechte beeinträchtigen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu acht Millionen Euro oder ein befristeter Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Der Bundestag debattiert am Donnerstag in erster Lesung den Gesetzentwurf.

Die KAB kritisierte die Abstufung der Sorgfaltspflichten und zitierte aus dem Entwurf. So sollen die Pflichten in vollem Umfang nur für den eigenen Geschäftsbereich und für direkte Zulieferer gelten. Zudem würden mehr als 4.200 deutsche Unternehmen, die international tätig sind, aber weniger als 1.000 Mitarbeiter haben, aus der Verantwortung genommen. Es fehle auch eine zivilrechtliche Haftung.

Die Initiative Lieferkettengesetz, zu der 125 Organisationen zählen, hatte bereits im März Nachbesserungen gefordert. Auch sie bemängelt die Abstufungen, das Fehlen zivilrechtlicher Haftungsregeln und den Geltungsbereich des Gesetzes. Laut Entwurf soll es ab 2023 für die rund 600 deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten weltweit gelten und ein Jahr später auch für die gut 2.600 mit mehr als 1.000 Beschäftigten.