Kinderhilfswerk: Ganztagsbetreuung an Kinderrechten ausrichten

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat vor der Bundestags-Debatte über das Gesetz zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern an Bund, Länder und Kommunen appelliert, den angestrebten Ausbau der Betreuung konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat vor der Bundestags-Debatte über das Gesetz zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern an Bund, Länder und Kommunen appelliert, den angestrebten Ausbau der Betreuung konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten.

Symbolfoto: Pixabay

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat vor der Bundestags-Debatte über das Gesetz zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern an Bund, Länder und Kommunen appelliert, den angestrebten Ausbau der Betreuung konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen sei es wichtig, nicht nur Lehrende, Erzieherinnen und Erzieher sowie Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, am Freitag. „Die Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden“, betonte er.

Wichtig sei zudem die dauerhafte Finanzierung und Einhaltung von Qualitätsstandards. Ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspreche der in der Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Wichtigstes Kriterium müsse daher das psychische und physische Wohlergehen der Kinder sein.

Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen müssten zudem klare Rahmenvorgaben durch den Bund festgeschrieben werden, um so eine Umsetzung unabhängig vom Wohnort der Kinder zu garantieren. Dafür werde qualifiziertes pädagogisches Personal benötigt. Um den Bedarf an zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern zu decken, müsse bereits jetzt die Erhöhung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten umgesetzt werden.

„Die Qualitätsstandards müssen sicherstellen, dass die Ganztagsbetreuung nicht in mittelmäßigen Verwahranstalten am Nachmittag endet“, so Hofmann. „Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen und individuellen Entwicklungsschritten orientiert, die über den Tag verteilt Raum für formale und non-formale Bildung und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet.“ Bei den Investitionen in Neu- und Umbauten müssten deshalb auch Räume für freies Spiel und Außengelände sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht mitgedacht und finanziert werden. Zudem sei die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben.

kna