Flutkatastrophe: Staatsanwaltschaft sieht Anfangsverdacht

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt nach der Unwetterkatastrophe im Ahrtal mit vielen Toten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen.
Koblenz – Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt nach der Unwetterkatastrophe im Ahrtal mit vielen Toten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen. Die Ermittlungen richteten sich gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Geprüft werde, ob zu spät und nicht ausreichend vor der Flut gewarnt wurde und Menschen möglicherweise zu spät in Sicherheit gebracht wurden.

Einsatz an der Ahr. Foto: Malteser Hilfsdienst

Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt nach der Unwetterkatastrophe im Ahrtal mit vielen Toten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen. Die Ermittlungen richteten sich gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Geprüft werde, ob zu spät und nicht ausreichend vor der Flut gewarnt wurde und Menschen möglicherweise zu spät in Sicherheit gebracht wurden.

Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass Warnungen und Evakuierungen nur fahrlässig, „nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder nur verspätet“ erfolgt seien, so die Staatsanwaltschaft. Eine solche Unterlassung könne auch für einen Teil der Todesfälle und Verletzungen mitverantwortlich sein. Die bisherige Quellenlage deute darauf hin, dass am 14. Juli ab etwa 20.30 Uhr „Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch die Evakuierung von Bewohnern des Ahrtals, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Flutwelle betroffen waren, geboten gewesen wären“.

In den Wassermassen kamen in Rheinland-Pfalz laut Staatsanwaltschaft nach derzeitigem Stand 141 Menschen ums Leben, über 700 Menschen seien verletzt worden. Laut Polizei werden 16 Personen noch vermisst. Das Ermittlungsverfahren richtet sich den Angaben zufolge gegen den Landrat, weil er nach den Regeln des Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte. Die weitere Person habe nach derzeitigem Stand die Einsatzleitung zumindest zeitweise übernommen.

An diesem Freitag seien Unterlagen und Daten des Krisenstabes des Landkreises Ahrweiler sowie „die persönlichen Kommunikationsmittel“ beider Beschuldigter sichergestellt worden, hieß es weiter. Die Staatsanwaltschaft wies ausdrücklich darauf hin, dass derzeit lediglich ein Anfangsverdacht bestehe und betonte „die hinsichtlich der Beschuldigten bestehende Unschuldsvermutung in besonderer Weise“.

kna