Der Apostolische Administrator des Erzbistums Köln, Weihbischof Rolf Steinhäuser, hat heute den Vermögensrat und das Konsultorenkollegium (Domkapitel) zu einer Sondersitzung einberufen.
Köln. Der Apostolische Administrator des Erzbistums Köln, Weihbischof Rolf Steinhäuser, hat heute den Vermögensrat und das Konsultorenkollegium (Domkapitel) zu einer Sondersitzung einberufen. Dies teilte das Erzbistum Köln am Dienstagabend mit. Demnach informierte Steinhäuser über Hinweise, dass bei Auftragsvergaben im Kontext der Unabhängigen Untersuchung zu sexualisierter Gewalt beide Gremien nicht dem Kirchenrecht entsprechend einbezogen wurden.
Weihbischof Steinhäuser hat umgehend zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt und darüber den Heiligen Stuhl in Kenntnis gesetzt. Delegat Markus Hofmann habe den Administrator gebeten, ihn bis zur Klärung des Sachverhalts zu beurlauben, bestätigte ein Sprecher der Erzdiözese vorangegangen Medienberichte. „Der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, hat den Apostolischen Administrator angewiesen, den Vorgang in Rom umfassend vorzulegen und von einer Beurlaubung Hofmanns abzusehen“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Kritik an Hofmann im Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat
Zurerst hatte der Kölner Stadt-Anzeiger (Mittwoch) unter Berufung auf nicht genannte Quellen berichteten, in der Finanzaufsicht des Erzbistums Köln seie es offenbar zu einer Misstrauensbekundung gegen Verwaltungschef Markus Hofmann gekommen. Kritik an Hofmann sei aus dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat sowie aus dem Vermögensrat laut geworden: Ihm sei vorgeworfen worden, als Verwaltungschef des Erzbistums das Vergaberecht nicht eingehalten oder Fehler bei der Vergabe gemacht zu haben.
Während der Auszeit von Kardinal Rainer Maria Woelki, die am 2. März enden soll, amtiert dessen Generalvikar Hofmann als Delegat von Bistumsverwalter Rolf Steinhäuser. Den von Hofmann angebotenen Rücktritt soll der in Kenntnis gesetzte Vatikan aber letztverantwortlich abgelehnt haben. Nach Informationen der Zeitung verhinderte der Präfekt der Bischofskongregation, Marc Ouellet, Hofmanns Rücktritt mit der Begründung, für einen solchen Schritt gebe es keinen Anlass.
Hofmanns Aufgaben sind nun offenbar beschränkt worden
In der Folge sollen Hofmanns Aufgaben jedoch beschränkt werden. So soll er künftig nur noch für pastorale Fragen zuständig sein, aber nicht mehr für die Finanzen. Hintergrund sind laut Zeitung die Kosten für Missbrauchsgutachten, Rechts- und Krisenkommunikationsberatung der Bistumsleitung unter Woelki. Weihbischof Rolf Steinhäuser, der während Woelkis Auszeit das Erzbistum als Apostolischer Administrator verwaltet, hatte dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat zusammen mit Hofmann am Wochenende die Kosten für Woelkis Missbrauchsaufarbeitung vorgestellt.
Demnach wandte das Erzbistum zwischen 2019 und 2021 rund 2,8 Millionen Euro aus einem bischöflichen Sondervermögen auf. Zwei Gutachten, von denen das Erzbistum eines als nicht veröffentlichungsfähig betrachtete und es deshalb durch ein anderes ersetzen ließ, schlugen mit rund 1,27 Millionen Euro zu Buche. Den größten Einzelposten stellten die Honorare für Kommunikationsberatung in Höhe von fast 820.000 Euro dar.
Übergangsleiter beim Generalvikar durch Vatikan die Hände gebunden
Sein Auftrag als Übergangsverwalter sei „eine Art ‚mission impossible’“, hatte Steinhäuser in einem Interview vor einer Woche erklärt: „In Rom hat man mir zudem deutlich gemacht, dass meine Möglichkeiten klar begrenzt sind.“ So seien ihm etwa bei der Übernahme von Kardinal Woelkis Generalvikar Markus Hofmann die Hände gebunden gewesen: „Ich war nicht frei in meiner Entscheidung.“ Auf die Frage, ob er den bisherigen Generalvikar entlassen könne, habe er die Antwort erhalten: „Nein, das können Sie nicht.“ Hofmann ist unter einem anderen Titel als „Delegat“ weiter im Amt. Steinhäuser war für diese Ernennung in die Kritik geraten.