Bischof Oster: Institutionelles Versagen nicht zu rechtfertigen

Nach der Veröffentlichung des Münchner Missbrauchsgutachtens dringt der Passauer Bischof Stefan Oster auf weitere Aufarbeitung.
Passau – Nach der Veröffentlichung des Münchner Missbrauchsgutachtens dringt der Passauer Bischof Stefan Oster auf weitere Aufarbeitung. "Natürlich ist solch ein menschliches und institutionelles Versagen durch nichts zu rechtfertigen. Vor allem, dass die Betroffenen in der Vergangenheit so wenig im Blick waren", sagte Oster der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag). Die Kirche arbeite seit vielen Jahren fortwährend und tiefgreifend an Maßnahmen, die all dies aufarbeiten und künftig verhindern sollten.

Bischof Stefan Oster (Foto: pbp)

Nach der Veröffentlichung des Münchner Missbrauchsgutachtens dringt der Passauer Bischof Stefan Oster auf weitere Aufarbeitung. „Natürlich ist solch ein menschliches und institutionelles Versagen durch nichts zu rechtfertigen. Vor allem, dass die Betroffenen in der Vergangenheit so wenig im Blick waren“, sagte Oster der „Passauer Neuen Presse“ (Dienstag). Die Kirche arbeite seit vielen Jahren fortwährend und tiefgreifend an Maßnahmen, die all dies aufarbeiten und künftig verhindern sollten.

Oster: Papst Benedikt als grundehrlichen Menschen kennengelernt

Er wundere sich zudem, wie die Erklärung des emeritierten Papstes Benedikt XVI. zum Missbrauchsgutachten zustande gekommen sei, fügte der Bischof hinzu. Oster wörtlich: „Ich frage mich natürlich, wie diese 82-seitige Stellungnahme, die seine Unterschrift trägt, entstanden ist“. Persönlich habe er Papst Benedikt als grundehrlichen Menschen kennengelernt, der auch seinen bischöflichen Wahlspruch, „Mitarbeiter der Wahrheit“ sein zu wollen, sehr ernst nehme.

Das am Donnerstag vorgestellte Gutachten bescheinigt mehreren Münchner Erzbischöfen und weiteren Angehörigen der Bistumsleitung Führungsversagen im Umgang mit Missbrauchstätern sowie fehlende Sorge für die Geschädigten. Die Studie erhebt in diesem Zusammenhang auch Vorwürfe gegen den früheren Papst Benedikt XVI./Joseph Ratzinger, der von 1977 bis 1982 dem Erzbistum München-Freising vorstand. Unter anderem geht es um den Fall des Priesters H., der nach Missbrauchstaten mehrfach verurteilt und doch immer wieder versetzt wurde.

Am Montag korrigierte Benedikt eine wesentliche Aussage zum Gutachten. Entgegen seiner bisherigen Darstellung habe er doch an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen, bei der es auch um den Fall H. ging, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Fehler sei aber „nicht aus böser Absicht heraus geschehen“, sondern „Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme“. Dies tue ihm „sehr leid“, und er bitte, dies zu entschuldigen.

Stellungnahme steht noch aus

Allerdings sei in der betreffenden Sitzung „über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden“ worden. Vielmehr habe man lediglich der Bitte entsprochen, dem Mann „während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen“. Wie es zu dem Versehen kam, will Benedikt XVI. in seiner „noch ausstehenden Stellungnahme“ erklären.