Für die mündliche Verhandlung einer Feststellungsklage um Schadensersatzansprüche gegen mehrere Kirchenverantwortliche wegen sexuellen Missbrauchs hat das Landgericht Traunstein einen neuen Termin festgesetzt.
Traunstein – Für die mündliche Verhandlung einer Feststellungsklage um Schadensersatzansprüche gegen mehrere Kirchenverantwortliche wegen sexuellen Missbrauchs hat das Landgericht Traunstein einen neuen Termin festgesetzt. Sie soll laut Mitteilung nun am 20. Juni stattfinden. Zuvor hatte das Gericht den für 28. März geplanten Verhandlungsbeginn abgesagt.
In dem Zivilprozess geht es darum, dass ein Mann aus dem oberbayerischen Garching an der Alz klären lassen will, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für den Schaden, den er aufgrund des Missbrauchs durch einen Priester erlitten habe. Eine mit einer Summe hinterlegte Forderung kann der Kläger auf diesem Weg aber nicht durchsetzen. Dafür müsste er ein weiteres Verfahren anstrengen.
Die Klage richtet sich gegen die Erzdiözese München-Freising als Körperschaft und drei Personen: den Täter sowie die früheren Münchner Erzbischöfe Kardinal Friedrich Wetter (1982-2008) und Kardinal Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. (1977-1982). Nach dem Tod von Benedikt XVI. am 31. Dezember 2022 müssen dessen Erben ermittelt werden, auf die das Verfahren übergeht. Dies sei noch nicht möglich gewesen, begründete das Gericht die Terminverschiebung.
Am Sonntag voriger Woche hatte Benedikts Testamentsvollstrecker, sein langjähriger Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein, bekanntgegeben, dass das materielles Erbe des verstorbenen ehemaligen Papstes auf fünf Cousins und Cousinen übergehe. Er müsse diese nun schriftlich fragen, ob sie das Erbe antreten wollten. In diesem Falle könnten auch sie finanziell herangezogen werden, falls der Klage in dem Traunsteiner Prozess stattgegeben wird.
Für die Verhandlung hat das Landgericht das persönliche Erscheinen des beklagten Priesters und eines informierten Vertreters der beklagten Erzdiözese angeordnet. Eine Beweisaufnahme sei nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen, heißt es.
Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein. Das Erzbistum München und Freising ist nach eigener Aussage bereit, “zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadensersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden”. Damit kommt auch ein Vergleich in Betracht.