Regenbogenfahne an Bischöflicher Schule angezündet

Unbekannte haben eine Regenbogenflagge des Bischöflichen Pius-Gymnasiums in Coesfeld verbrannt. Zuvor hatte die Schule einen Mitorganisator der Initiative #OutInChurch in mehrere Klassen eingeladen.
Münster/Coesfeld – Unbekannte haben eine Regenbogenflagge des Bischöflichen Pius-Gymnasiums in Coesfeld verbrannt. Zuvor hatte die Schule einen Mitorganisator der Initiative #OutInChurch in mehrere Klassen eingeladen, wie das Münsteraner Online-Portal kirche-und-leben.de am Freitag berichtete. Bei der bundesweiten Aktion hatten sich 125 kirchliche Mitarbeitende als queer zu erkennen gegeben. Schulleiter Norbert Just habe wegen der verbrannten Flagge Anzeige erstattet.

–Symbolfoto: pixabay

Unbekannte haben eine Regenbogenflagge des Bischöflichen Pius-Gymnasiums in Coesfeld verbrannt. Zuvor hatte die Schule einen Mitorganisator der Initiative #OutInChurch in mehrere Klassen eingeladen, wie das Münsteraner Online-Portal kirche-und-leben.de am Freitag berichtete. Bei der bundesweiten Aktion hatten sich 125 kirchliche Mitarbeitende als queer zu erkennen gegeben. Schulleiter Norbert Just habe wegen der verbrannten Flagge Anzeige erstattet.

Die Schule griff dem Bericht zufolge die Debatten rund um #OutInChurch im Unterricht auf, zeigte eine ARD-Dokumentation zur Initiative, lud den Mitorganisator Rainer Teuber aus dem Bistum Essen ein und hängte die Regenbogenfahne auf. Der Schulleiter habe zeigen wollen, dass an seinem Gymnasium alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte willkommen seien. Am darauffolgenden Tag seien die Überreste der verbrannten Flagge am Boden gelegen. Die Schule hängte daraufhin eine neue Fahne auf.

Das englische Wort „queer“ ist ein Sammelbegriff für sexuelle Minderheiten, unter ihnen stellen Menschen mit homosexueller Orientierung die größte Gruppe dar. Nach dem Coming-Out der 125 kirchlichen Mitarbeitenden haben sich viele Menschen und Einrichtungen mit der Initiative solidarisiert – auch innerhalb der Kirche. Nach geltender katholischer Lehre sollen homosexuelle Menschen zwar nicht diskriminiert werden; gleichgeschlechtliche Handlungen seien aber „in sich nicht in Ordnung“ und das Ausleben der Sexualität nur der Ehe von Mann und Frau vorbehalten.

kna