Bericht: Bistümer kontrollieren Missbrauchstäter nur unzureichend

Laut einer Umfrage in allen 27 katholischen Bistümern werden Missbrauchstäter zum Teil nur unzureichend kontrolliert.

Laut einer Umfrage des WDR in allen 27 katholischen Bistümern werden Missbrauchstäter zum Teil nur unzureichend kontrolliert. Lediglich in Essen, Osnabrück, München und Dresden gebe es Personen außerhalb der Kirche, die übergriffige Priester kontrollierten, wenn diese etwa die Auflage hätten, eine Therapie zu machen und sich Kindern nicht mehr zu nähern.

Wöchentliche Kontrolle Im Bistum Essen, keine in Köln

In Essen übernehme das eine Art Bewährungshelfer, der Täter mehrmals wöchentlich besuche. An anderen Orten gebe es Kommissionen, die die Kontrolle der Täter überwachten. Sie bestünden aus Experten wie Juristen oder Psychologen. In zwei Bistümern, so der WDR, gebe es keinerlei Kontrolle: in Köln und in Würzburg. In zehn weiteren werde lediglich ein Vorgesetzter informiert oder es fänden Gespräche mit Bistumsmitarbeitern statt, die aber keine spezielle Ausbildung dafür hätten und auch nicht unabhängig von Kirchenstrukturen seien.

Insgesamt, so der Sender weiter, hätten 24 von 27 Bistümern die Fragen nach der Kontrolle von übergriffigen Priestern beantwortet. Das Bistum Fulda habe gar nicht reagiert, die Bistümer Passau und Paderborn hätten keine Angaben gemacht. In den Bistümern Berlin und Görlitz hätten die Pressestellen angegeben, dort würden derzeit keine Täter leben, die kontrolliert werden müssten.

Nebenklägerinnen äußern Unverständnis

Im kürzlich zu Ende gegangenen Prozess gegen einen Priestergegangenen Prozess gegen einen Priester aus Köln war herausgekommen, dass es zu weiteren Taten gekommen war, auch nachdem das Erzbistum Köln schon vom Verdacht des Missbrauchs wusste. Kirchenrechtler Bernhard Anuth sagte dem WDR, dass man hier sehen könne, dass eine bessere Kontrolle vielleicht weitere Opfer hätte verhindern können: “Viele Bischöfe sind sich noch nicht der Verantwortung bewusst, die sie in der Opferfürsorge tragen.”

Zwei Nebenklägerinnen im Prozess, die Nichten des Priesters, Anke S. und Angelika V., sprachen gegenüber dem WDR von “absolutem Unverständnis”. Man habe spätestens seit 2010 in der Kirche gewusst, dass es Verdachtsfälle gebe. Verpflichtet sind die Kirchen zu einer Kontrolle als Arbeitgeber. Denn Priester bleiben auch bei einer Beurlaubung oder im Ruhestand noch Angestellte der Kirche.

kna