Missbrauch: Zwölf Jahre Haft für Priester

Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs muss der katholische Priester U. für zwölf Jahre in Haft. Das Urteil gegen den früheren Seelsorger in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich fiel am Freitag vor dem Landgericht Köln.
Köln – Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs muss der katholische Priester U. für zwölf Jahre in Haft. Das Urteil gegen den früheren Seelsorger in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich fiel am Freitag vor dem Landgericht Köln. Richter Christoph Kaufmann befand den 70-Jährigen für schuldig, insgesamt 72 Mal minderjährige Mädchen missbraucht zu haben - davon in 23 Fällen schwer. Außerdem habe er 15 Mal eine Jugendlichen missbraucht sowie mehrere sexuelle Übergriffe begangen.

Hammer (Symbolfoto: pixabay)

Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs muss der katholische Priester U. für zwölf Jahre in Haft. Das Urteil gegen den früheren Seelsorger in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich fiel am Freitag vor dem Landgericht Köln. Richter Christoph Kaufmann befand den 70-Jährigen für schuldig, insgesamt 72 Mal minderjährige Mädchen missbraucht zu haben – davon in 23 Fällen schwer. Außerdem habe er 15 Mal eine Jugendlichen missbraucht sowie mehrere sexuelle Übergriffe begangen.

Die Anklage hatte ihm Missbrauch in 118 Fällen an 9 betroffenen Mädchen vorgeworfen. U.s Verteidiger hatte auf eine maximale Strafe von 8 Jahren plädiert, die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre gefordert. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, gilt der Priester als Serienstraftäter.

Mit der Urteilsverkündung endete der Prozess nach drei Monaten. Als Zeugen sagten auch prominente Kirchenvertreter wie der heutige Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, sowie der ehemalige oberste Kölner Kirchenrichter, Günter Assenmacher, aus. Beide hatten in den Jahren 2010 und 2011 mit U. zu tun, als eine erste Anzeige wegen Missbrauchs gegen den Geistlichen vorlag. Das Erzbistum Köln hatte den Priester zunächst beurlaubt. Nachdem die Anzeige jedoch zurückgezogen worden war, durfte er wieder als Krankenhauspfarrer arbeiten. Die Kirchenverantwortlichen ergriffen keine weiteren Maßnahmen und meldete die Vorwürfe auch nicht an den Vatikan.

2018 rollte die mittlerweile gegründete Interventionsstelle der Erzdiözese den Fall erneut auf. Seit 2019 ist U. die Ausübung der priesterlichen Dienste untersagt. Weil seine unmittelbaren Vorgesetzten in den Gemeinden nichts von seiner Vorgeschichte wussten, hatte U. bis kurz vor diesem Verbot in seiner Funktion als Seelsorger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen.

Zum Urteil des Landgerichts Köln gegen den Priester Ue. äußerte sich am Freitag der Delegat des Apostolischen Administrators, Dr. Markus Hofmann: „Wir begrüßen das Urteil, denn es ist notwendig, dass Täter zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn dies das Leid der Opfer keineswegs mindert. Von Seiten des Erzbistums haben wir die öffentlichen Teile des Prozesses beobachtet. Die bisherigen Erkenntnisse haben wir bereits in den letzten Tagen an die römische Glaubenskongregation gesandt und das soeben verkündete Urteil wird noch heute nachgereicht, damit auch das kirchenrechtliche Verfahren zügig zu einem Abschluss kommt.“

Das Erzbistum  wolle aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. „So werden wir die Kontrolle von straffällig gewordenen Beschuldigten verschärfen. Unsere Aufarbeitung geht unbeirrt und konsequent weiter, dasselbe gilt für unsere Präventionsarbeit. Wir müssen alles uns Mögliche tun, dass solche Verbrechen, so wie sie hier über Jahrzehnte geschehen sind, nicht mehr passieren können“, so Hofmann.

kna