Prozess wegen Volksverhetzung – Gericht will im Fall Olaf Latzel zwei Theologen hören

Im Fall des wegen Volksverhetzung angeklagten Bremer Pastors Olaf Latzel (54) will das Landgericht Bremen zwei theologische Gutachter hören.
m Fall des wegen Volksverhetzung angeklagten Bremer Pastors Olaf Latzel (54) will das Landgericht Bremen zwei theologische Gutachter hören.

Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

Im Fall des wegen Volksverhetzung angeklagten Bremer Pastors Olaf Latzel (54) will das Landgericht Bremen zwei theologische Gutachter hören. Bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung am Freitag sollen die liberale Bochumer Expertin für Praktische Theologie Isolde Karle und der konservative Wiener Bibelwissenschaftler Ludger Schwienhorst-Schönberger ihre Einschätzung abgeben. Sie sollten herausarbeiten, ob die Aussagen Latzels zu Homosexualität und Gender-Theorie in ihrem Kontext überhaupt eine theologische Berechtigung hätten oder ob er nur seine persönliche Meinung unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit geäußert habe, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt, also insgesamt 8.100 Euro. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Pastor der evangelischen Sankt-Martini-Gemeinde in einem Eheseminar zum Hass gegen Homosexuelle und Intergeschlechtliche angestachelt habe. Der konservative Seelsorger sieht seine Aussagen hingegen durch die Bibel gedeckt und legte Berufung gegen das Urteil ein, über die das Landgericht nun entscheiden muss. Die Hauptverhandlung begann am Montag.

Breites Meinungsbild verschaffen

Um sich ein möglichst breites Meinungsbild zu verschaffen, habe das Gericht nun zwei theologische Sachverständige bestellt, so der Gerichtssprecher. Beide stünden mit ihrer bisherigen Arbeit für unterschiedliche Ansätze.

Karle beschäftigt sich in ihrer Forschung unter anderem mit Geschlechtern und Sexualität. So hat sie etwa eine Theologie „jenseits der Geschlechterdifferenz“ entworfen. Schwienhorst-Schönberger attestierte im vergangenen Jahr dem Vatikan eine „solide“ biblische Grundlage, als dieser der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare eine klare Absage erteilte: „Für eine Segnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen in Analogie zur Ehe oder gar in Gleichsetzung mit der Ehe gibt es innerhalb der Bibel keinerlei Anhaltspunkte.“

Der Berliner Theologe Georg Essen kritisierte die Bestellung der theologischen Gutachter. Das Vorgehen sei ein unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten „absurdes Theater“, twitterte er. Karle selbst verteidigte dagegen das Vorgehen. Sie wolle mit ihrer Arbeit auch ein Signal an die Öffentlichkeit senden: „Biblisch ist nicht gleich homophob und genderfeindlich“, schrieb Karle ebenfalls in dem Sozialen Netzwerk.

Ursprünglich hatte das Gericht allein den als konservativ geltenden freikirchlichen Göttinger Theologen Christoph Raedel mit der Expertise beauftragt. Nach öffentlicher Kritik und einem Ablehnungsantrag der Staatsanwaltschaft wegen Befangenheit hatte sich dieser Ende vergangenen Jahres jedoch zurückgezogen.

Von Michael Althaus (KNA)