Klage gegen Anpassung der Regelsätze

Der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) planen ein Musterstreitverfahren gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen.

Klage gegen Anpassung der Regelsätze

Symbolbild von Peter Stanic auf Pixabay

Der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland (SoVD) planen ein Musterstreitverfahren gegen die Anpassung der Regelsätze für sieben Millionen Menschen. Die Bundesregierung verstoße gegen „ihren verfassungsmäßigen Auftrag, das Existenzminimum zeitnah sicherzustellen“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Angesichts steigender Kosten verpufften auch einmalige Entlastungszahlungen sowie die zusätzlichen 20 Euro im Monat für Kinder in Grundsicherung, ergänzte SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Bundesregierung verstößt gegen Vorgaben

Das Musterstreitverfahren soll den Verbänden zufolge klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren. Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus 2010 und 2014. Dort heißt es den Angaben zufolge unter anderem: „Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“

Das aber, so die beiden Verbände, habe die Bundesregierung getan, als sie die Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und Hartz IV Anfang des Jahres um nur 0,76 Prozent angehoben habe. Zu dieser Zeit stieg die Inflationsrate bereits seit Monaten und lag damals bei knapp fünf Prozent. Inzwischen ist sie demnach auf fast acht Prozent (7,6 Prozent im Juni) gestiegen. „Die Bundesregierung verstößt damit gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, kritisierte Bauer.

Existenzminimum ist nicht mehr gesichert

Auch während der pandemiebedingten Reduzierung der Mehrwertsteuer sei „allen“ klar gewesen, „dass diese Anpassung die tatsächliche Preisentwicklung nicht deckt“, sagte Bentele. Inzwischen sind die Kosten für Energie und „fast alle Produkte des täglichen Lebens“ laut Bauer derart gestiegen, dass das Existenzminimum mit den Regelsätzen nicht mehr gesichert sei.

Bereits im Juni hatte der VdK ein Musterstreitverfahren gegen eine aus seiner Sicht Ungleichbehandlung bei der Energiepauschale der Bundesregierung in Höhe von 300 Euro angekündigt. Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass „arme Rentnerinnen und Rentner, aber auch pflegende Angehörige, Menschen, die Kranken- oder Elterngeld bekommen“, leer ausgingen, sagte Bentele damals der „Bild am Sonntag“. Die Energiepauschale von 300 Euro bekommen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige; sie soll im September ausgezahlt werden.

kna