Papst: Kommunikationsfehler bei Erklärung zum Synodalen Weg

Papst Franziskus hat den Absender einer kürzlich veröffentlichten Vatikan-Erklärung zum Synodalen Weg der Kirche in Deutschland benannt.
Iqaluit/Vatikanstadt – Papst Franziskus hat den Absender einer kürzlich veröffentlichten Vatikan-Erklärung zum Synodalen Weg der Kirche in Deutschland benannt. Der Text sei vom vatikanischen Staatssekretariat verfasst worden, sagte das Kirchenoberhaupt vor mitreisenden Journalisten am Samstag auf dem Rückflug von Kanada. Es sei ein Fehler gewesen, dies nicht zu kommunizieren. Es handle sich um ein Versehen, nicht um böse Absicht.

Papst Franziskus. –Foto: © Jorge Silva | Dreamstime.com

Papst Franziskus hat den Absender einer kürzlich veröffentlichten Vatikan-Erklärung zum Synodalen Weg der Kirche in Deutschland benannt. Der Text sei vom vatikanischen Staatssekretariat verfasst worden, sagte das Kirchenoberhaupt vor mitreisenden Journalisten am Samstag auf dem Rückflug von Kanada. Es sei ein Fehler gewesen, dies nicht zu kommunizieren. Es handle sich um ein Versehen, nicht um böse Absicht.

Auf die Frage, ob solch ein Schreiben für den von ihm immer wieder geforderten Dialog zuträglich sei, antwortete Franziskus nicht. Er habe zum “sogenannten Synodalen Weg” in seinem Brief aus dem Jahr 2019 alles, was er habe sagen wollen, mitgeteilt. Diesen Brief habe er allein geschrieben, sich zuvor aber einen Monat lang mit Menschen darüber beraten, gebetet und reflektiert. Er haben diesen Brief als Hirte einer Kirche geschrieben, die versuche, ihren Weg nach vorne zu finden. Als Bruder, als Vater, als Gläubiger, erklärte Franziskus. Dieser Brief sei seine Botschaft und dabei bliebe es.

In der vergangenen Woche hatte der Vatikan eine Erklärung zum Synodalen Weg veröffentlicht. Das Schreiben ohne Absender und Datum mahnt mit Blick auf das katholische Reformprojekt in Deutschland, es sei “nicht befugt”, Bischöfe und Gläubige “zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten”. Jedenfalls nicht “vor einer auf Ebene der Universalkirche abgestimmten Übereinkunft”. Als Grund für die Mahnung wurden eine mögliche “Verletzung der kirchlichen Gemeinschaft und Bedrohung der Einheit der Kirche” genannt.