Bei der Besetzung der Rundfunkräte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden laut einer Studie große Gruppen der Gesellschaft ausgeschlossen.
Berlin – Bei der Besetzung der Rundfunkräte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden laut einer Studie große Gruppen der Gesellschaft ausgeschlossen. So seien Bauern und Bäuerinnen genauso zahlreich in Rundfunkräten vertreten wie Eingewanderte und ihre Nachkommen, obwohl sie weniger als ein Prozent der Bevölkerung ausmachten und Migranten mehr als 27 Prozent, teilte die Initiative Neue deutsche Medienmacher*innen (NdM) am Mittwoch in Berlin mit. Auch Jäger hätten zahlenmäßig mehr Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Repräsentanten der anerkannten nationalen Minderheit der Roma und Sinti.
Eine gerechte Repräsentation scheitert laut NdM in der Regel nicht am Platz im Gremium, sondern am fehlenden politischen Willen. „Die Debatte darüber, wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrolliert – und wer nicht – gehört in die Öffentlichkeit und nicht hinter die verschlossenen Türen von Staatskanzleien“, forderte die Initiative. Die Studie zeige jedoch auch, dass in einigen Rundfunkräten bereits Strategien existieren, mit denen sich unterschiedlichste gesellschaftliche Gruppen einbinden lassen.
Weitere Ergebnisse der Erhebung sind, dass Menschen mit Behinderung nur in sieben der zwölf Rundfunkräte einen festen Sitz haben, obwohl diese laut NdM allein in Sachen Barrierefreiheit im TV überall mitbestimmen sollten. Paritätsregeln sorgen demnach für durchschnittlich 44 Prozent Frauen in Rundfunkräten, unter den ersten Vorsitzenden ist aber nur ein Drittel weiblich. Alle Rundfunkräte seien stark überaltert: Auf jede Person unter vierzig Jahren kommen zwei, die älter als siebzig seien.
Die Initiative kritisiert zudem, dass trotz des gesetzlichen Gebotes der Staatsferne der Anteil der staatsnahen Mitglieder in den Räten enorm sei. Regierungsmitglieder, politische Beamte und Landräte bilden demnach die mit Abstand größte Gruppe in den Kontrollgremien.
Die Neuen deutschen Medienmacher*innen veröffentlichten die erste Untersuchung über den Mangel an Vielfalt in Rundfunkräten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 75 Jahre nachdem der „Vater des Rundfunks“ Hans Bredow (1879-1959) ihre Gründung anregte. In zwölf Rundfunkräten beaufsichtigen 542 Vertreter der Gesellschaft die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland und sichern deren Unabhängigkeit. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Rundfunkräte einen Querschnitt der Gesellschaft abbilden.