Das Außenamt hat Diskriminierungsvorwürfe des katholische Missionswerks Missio zur Visavergabe zurückgewiesen.
Berlin – Das Außenamt hat Diskriminierungsvorwürfe des katholische Missionswerks Missio zur Visavergabe zurückgewiesen. Bei der Entscheidung über einen Visaantrag spielten „rein rechtliche Vorgaben eine Rolle“, hieß es am Montagabend vom Außenministerium auf Anfrage. Missio hatte zuvor den deutschen Botschaften in Nigeria und Kenia vorgeworfen, junge Afrikanerinnen und Afrikanern keine Visa für kirchliche Jugendbegegnungen in Deutschland zu geben.
Laut Ministerium „entscheiden die deutschen Auslandsvertretungen über Schengenvisaanträge in jedem Einzelfall nach Maßgabe der geltenden aufenthaltsrechtlichen Vorschriften und sorgfältiger Prüfung aller Umstände“. Insbesondere sei das Alter der antragstellenden Person kein Entscheidungskriterium.
Missio-Präsident Dirk Bingener hatte demgegenüber betont, dass das Hilfswerk kirchlich engagierte junge Menschen aus diesen Ländern nach Deutschland eingeladen habe. Ihnen sei aber, „weil sie jung sind, pauschal eine fehlende Rückkehrbereitschaft unterstellt“ worden. Bingener sprach von Schikane: Mal gebe es keine Termine in der Botschaft, mal werde die Echtheit von Dokumenten angezweifelt oder weitere Dokumente gefordert. „Das Ergebnis aber lautet immer: keine Visa, obwohl alle Garantien aus Deutschland vorliegen“, so der Missio-Präsident.
Nach seinen Worten sollten die Jugendlichen von Missio-Partnern aus Kenia und Nigeria jeweils im Oktober zum Monat der Weltmission nach Deutschland kommen, um mit Mitgliedern der missio-Jugendinitiative #strongbymissio über soziale Gerechtigkeit, Jugendsozialarbeit, demokratische Bildungsarbeit und ihren Glauben ins Gespräch kommen.
Missio appellierte insbesondere an Außenministerin Analena Baerbock (Grüne), Jugendbegegnungen zu ermöglichen. In der Vergangenheit hätten die Grünen diese Visa-Praxis kritisiert, doch nach dem Regierungswechsel habe sich nichts geändert.