Studie: Pflichtverletzungen des Bistums Osnabrück bei Missbrauch

Auch im Bistum Osnabrück haben Bischöfe und andere Verantwortliche jahrzehntelang nicht angemessen auf Hinweise zu sexuellem Missbrauch reagiert.
Osnabrück – Auch im Bistum Osnabrück haben Bischöfe und andere Verantwortliche jahrzehntelang nicht angemessen auf Hinweise zu sexuellem Missbrauch reagiert. Dies belegt eine Studie der Universität Osnabrück, die am Dienstag vorgestellt wurde. Zudem seien die Rechte Betroffener bis in die jüngste Zeit oft verletzt worden. In den vergangenen Jahren habe es aber nur noch wenige Verstöße gegen Pflichten des Bistums gegeben.

Bischof Franz-Josef Bode –Foto: Bistum Osnabrück

Auch im Bistum Osnabrück haben Bischöfe und andere Verantwortliche jahrzehntelang nicht angemessen auf Hinweise zu sexuellem Missbrauch reagiert. Dies belegt eine Studie der Universität Osnabrück, die am Dienstag vorgestellt wurde. Zudem seien die Rechte Betroffener bis in die jüngste Zeit oft verletzt worden. In den vergangenen Jahren habe es aber nur noch wenige Verstöße gegen Pflichten des Bistums gegeben.

Das Bistum Osnabrück hat laut der Untersuchung über das Jahr 2000 hinaus „teils schwerwiegend gegen die Pflichten“ zur Verhinderung weiterer Straftaten verstoßen. Insbesondere die Bischöfe treffe „bei Entscheidungen über den weiteren Einsatz Beschuldigter eine individuelle Verantwortung“. Vor allem unter den Bischöfen Helmut Hermann Wittler (1957-1987) und Ludwig Averkamp (1987-1994) habe es etliche Pflichtverletzungen gegeben. Dies gelte auch für den amtierenden Bischof Franz-Josef Bode in seinen ersten Amtsjahren. Zudem habe er 2010 eine aufsehenerregende Bitte um Vergebung ausgesprochen und dabei versprochen, Hilfen für Betroffene ganz auszunutzen. Dieses Versprechen sei aber in der Praxis der folgenden Jahre nicht umgesetzt worden.

Lange Zeit seien „Geheimhaltung, die Verhinderung von Bekanntwerden“ erkennbar „handlungsleitende Motive“ der Verantwortlichen gewesen, so die Projektleiterin der Studie, die Historikerin Siegrid Westphal. Zudem gebe es vielfach eine „teilweise unklare Rechtslage“. Diese Unklarheiten hätten „jedoch nicht zur Folge, dass es keine Rechtspflichten gibt“, so der zweite Projektleiter, der Jurist Hans Schulte-Nölke. Für den ersten Teil der Studie haben die Forscher 16 anonymisierte Fallbeispiele – 15 Priester und einen Diakon – analysiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob in Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt die Vorgehensweise von Bistumsverantwortlichen den bestehenden Vorschriften staatlichen und kirchlichen Rechts entsprach.

Das von der Diözese 2021 in Auftrag gegebene Forschungsprojekt ist auf drei Jahre angelegt. Das gesamte Ausmaß sexualisierter Gewalt im Bereich der Diözese seit 1945 soll erst in den kommenden beiden Jahren mit einer historischen und rechtshistorischen Hauptstudie ermittelt werden. Dafür wollen die Forscher nicht nur Akten studieren, sondern soweit möglich Betroffene und Zeitzeugen interviewen. Auch haben sich Mitarbeiter in Archive des Erzbistums Hamburg begeben, dessen heutige Gebiete bis Januar 1995 zur Diözese Osnabrück gehörten. Für das Projekt hat das Bistum der Universität Osnabrück 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zudem gewährleistete es den Wissenschaftlern uneingeschränkten Zugang zu den Akten. Verantwortliche und andere Bistumsmitarbeiter wurden teils mehrfach befragt.

kna