Neue Runde im Verfahren Woelki gegen „Bild“-Zeitung

Am Landgericht Köln geht am Mittwoch das presserechtliche Verfahren zwischen der „Bild“-Zeitung und Kardinal Rainer Maria Woelki in eine neue Runde.
Justizia

Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

Am Landgericht Köln geht am Mittwoch das presserechtliche Verfahren zwischen der „Bild“-Zeitung und Kardinal Rainer Maria Woelki in eine neue Runde. In der mündlichen Verhandlung soll der frühere Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, als Zeuge vernommen werden.

In dem Verfahren wehrt sich Woelki gegen die Darstellung von „Bild“, er habe einen Priester im Jahr 2017 befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte sowie eine Polizeiwarnung gekannt habe. Das weist der Kardinal per eidesstattlicher Versicherung zurück. Er habe nur von einem früheren sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie von „weiteren Gerüchten“ gehört.

Als erste Zeugin war die langjährige Sekretärin des früheren Kölner Kardinals Joachim Meisner vernommen worden. Nach ihrer Aussage nahm die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen Woelki wegen des Vorwurfs einer falschen eidesstattlichen Versicherung auf. Die Sekretärin gab an, Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern und anzügliche Bemerkungen gegenüber Jugendlichen informiert zu haben. Sie erklärte aber auch, dass sie weder die Personalakte noch die Polizeiwarnung gesehen und daher mit Woelki auch nicht darüber gesprochen habe.

Nach dem Amtsantritt Woelkis in Köln im Jahr 2014 gehörte es zu den Aufgaben des damaligen Missbrauchsbeauftragten Vogt, alle Personal- und andere Akten zu Missbrauchstätern zusammenzutragen. 2019 verabschiedete er sich vom Erzbistum und trat Anfang 2021 auch aus der Kirche aus. Vogt begründete den Schritt damit, dass führende Kirchenvertreter bei der Missbrauchsaufarbeitung keine moralische Verantwortung für Geschehnisse übernähmen, an denen sie persönlich beteiligt gewesen seien.

Der 2017 beförderte und zwischenzeitlich beurlaubte Pfarrer darf mittlerweile wieder als Priester tätig sein. In einem kirchlichen Strafverfahren wurde er im vergangenen Monat von den Vorwürfen gegen ihn freigesprochen. Laut Erzbistum darf er aber weder in der Kinder- und Jugendarbeit noch in der Pfarrei-Seelsorge oder in leitender Position tätig werden.

Im Zuge des Verfahrens gegen „Bild“ ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft auch in einer weiteren Angelegenheit wegen des Vorwurfs einer falschen eidesstattlichen Versicherung. Woelki erklärt darin, erst Ende Juni mit Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren „Sternsinger“-Chef Winfried Pilz befasst worden zu sein. Dem Erzbischof wird vorgehalten, das Bistum Dresden-Meißen nicht frühzeitig über Pilz informiert zu haben, der dort seinen Ruhestand verbracht hatte.

Die frühere Assistentin des Personalchefs im Erzbistum, Hildegard Dahm, widersprach in einem Interview der Darstellung Woelkis: Sie habe bereits 2015 für ein Arbeitstreffen ihres Chefs mit dem Erzbischof eine Liste mit beschuldigten Priestern erstellt – darunter Pilz. Auf Dahns Einlassungen reagierte Woelki mit einer inzwischen dritten eidesstattlichen Versicherung: „Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich diese Liste erhalten habe, dass ich diese Liste zur Kenntnis genommen, also angesehen habe.“

Andreas Otto (KNA)