Künstliche Intelligenz (KI) sollte nach Ansicht des Deutschen Ethikrats dem Menschen bei seiner Entfaltung helfen und ihn nicht einschränken.
Berlin – Künstliche Intelligenz (KI) sollte nach Ansicht des Deutschen Ethikrats dem Menschen bei seiner Entfaltung helfen und ihn nicht einschränken. Das Gremium veröffentlichte am Montag in Berlin eine Stellungnahme, die sich mit Chancen und Risiken digitaler Anwendungen befasst. Unter dem Titel „Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz“ gibt der Ethikrat konkrete Empfehlungen etwa zur Regelung Sozialer Medien, zur Nutzung in der Bildung oder Anwendung in Medizin und Verwaltung.
KI-Systeme hätten in fast allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens Einzug gehalten, heißt es. Das reiche von Krebsdiagnostik in der Medizin und intelligenten Tutorsystemen in der Schule über Empfehlungssysteme auf Onlineplattformen bis zu Software, die Entscheidungen im Sozial- und Justizwesen oder bei der Polizei unterstützen soll.
Ethikrat: Online-Plattformen stärker regulieren
Konkret empfehlen die Experten, Online-Plattformen bei der Auswahl von Inhalten, der Werbung und dem Datenhandel stärker zu regulieren. Ferner müsse der Aufbau einer digitalen Kommunikationsinfrastruktur in öffentlich-rechtlicher Verantwortung erwogen werden. In der schulischen Bildung solle sich KI auf Elemente beschränken, die Kompetenzen, soziales Zusammenleben sowie die Persönlichkeitsbildung fördern. Bei der Frage der Gefahrenabwehr müssten Risiken und Chancen öffentlich ausgehandelt werden.
KI-Anwendungen könnten „menschliche Intelligenz, Verantwortung und Bewertung nicht ersetzen“, betonte der Philosoph und Mitautor Julian Nida-Rümelin. Die Studie geht grundsätzlich auf das Verständnis von Mensch und Maschine ein. Dabei widersprechen die Experten einer Verkürzung des Menschen auf bestimmte Funktionen etwa seines Gehirns. Zwar werde es der Softwareentwicklung vermutlich immer mehr gelingen, menschliche Fähigkeiten nachzuahmen und in vielen Fällen zu übertreffen. „Das sollte uns aber nicht dazu verführen, ihnen personale Eigenschaften zuzuschreiben“, heißt es.
Als Bewertungskriterium gilt für den Rat, ob die KI „menschliche Autorschaft“ und die Bedingungen für verantwortliches Handeln erweitert oder vermindert. Ein übergreifendes Anliegen gilt dem Schutz persönlicher Daten. Eingriffe in die Privatsphäre sollten durch rechtliche und technische Vorgaben verhindert und die Daten vor allem zum Wohl der Allgemeinheit genutzt werden.