Kirchen rufen zur Teilnahme an Sozialwahlen auf

Die beiden großen Kirchen rufen zur Teilnahme an den bundesweiten Sozialwahlen auf.
Kirchen rufen zur Teilnahme an Sozialwahlen auf

Bischof Georg Bätzing (Foto: Bistum Limburg)

Die beiden großen Kirchen rufen zur Teilnahme an den bundesweiten Sozialwahlen auf. “Als Christinnen und Christen haben wir die Pflicht uns einzubringen, wenn es um die Mitgestaltung der sozialen Sicherungssysteme geht”, erklärten der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, und die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Annette Kurschus, am Montag in Bonn und Hannover. “Im Zentrum stehen dabei die Orientierung am Wohl und der Würde des Einzelnen ohne Ansehen der Person, die Sorge um gerechte Strukturen und die Stärkung der sozialen Selbstverwaltung als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung.”

Bei der Sozialwahl wählen die Versicherten alle sechs Jahre die höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Von April bis Mitte Mai 2023 erhalten die Versicherten ihre Wahlunterlagen per Post. Der ausgefüllte Stimmzettel muss bis zum Wahltag, dem 31. Mai, beim zuständigen Wahlausschuss eingegangen sein. Auch junge Menschen ab 16 Jahren dürfen wählen, wenn sie eigenständig versichert sind.

Für die Kirchen kandidieren auf einer gemeinsamen Liste die drei in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) zusammengeschlossenen Verbände. Dazu zählen das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen.

Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Rund 53 Millionen Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner dürfen dann ihre Stimme abgeben. Vertreten sind in den Entscheidungsgremien Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Hintergrund ist, dass die gesetzliche Sozialversicherung selbstverwaltet ist. Die Gremien bestimmen unter anderem über den Haushalt. Die Versicherten haben über ihre Vertreter damit auch Einfluss darauf, welche Leistungen von der Kasse bezuschusst werden.

kna