Der Papst-Botschafter in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterovic, hat das Reichskonkordat der katholischen Kirche mit dem nationalsozialistischen Deutschland verteidigt.
Berlin – Der Papst-Botschafter in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterovic, hat das Reichskonkordat der katholischen Kirche mit dem nationalsozialistischen Deutschland verteidigt. „Der Heilige Stuhl schaut heute auf das Bestehen dieses Konkordats mit Zufriedenheit zurück“, sagte der Apostolische Nuntius am Mittwochabend in der Berliner Katholischen Akademie. Bei einer Veranstaltung zum 90. Jahrestag der Unterzeichnung erklärte er, dass der Vertrag dazu beigetragen habe, „kirchliches Leben in Deutschland zu garantieren, auch wenn es den nationalsozialistischen Kirchenkampf nicht verhindert hat“. Ein Konkordat ist eine umfassende rechtliche Regelung
Eterovic: Bewertung sollte Heiligen Stuhl in Misskredit bringen
Eterovic räumte ein, dass die Entstehung des Reichskonkordats „in die frühe Epoche der nationalsozialistischen Gleichschaltung des kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Lebens in Deutschland fiel“. Es sei jedoch sowjetische und nationalsozialistische Propaganda gewesen, den Vertrag als ersten außenpolitischen Erfolg Hitlers darzustellen. Eine solche Bewertung habe vor allem den Heiligen Stuhl in Misskredit bringen sollen.
Dies beeinflusse Historiker bis heute, so der Nuntius. Er kritisierte, „dass für manche Behauptungen sogar Quellen aus dem Italienischen verfälscht interpretiert oder sogar falsch übersetzt worden sind“. Sie seien in das „Narrativ einer international agierenden anti-kirchlichen Geschichtsschreibung eingegangen“. Das Bundesverfassungsgericht habe dagegen 1957 „unbeirrt von dieser zeitgenössisch und bis in die bürgerlichen Parteien propagierten Polemik“ die Gültigkeit des Reichskonkordats für die Bundesrepublik Deutschland anerkannt, weil sie völkerrechtlich mit dem Deutschen Reich identisch sei.
Stichtwort_ Konkordat
Konkordat (lateinisch für Vereinbarung) nennt man ein völkerrechtliches Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl als oberster Instanz der katholischen Kirche und einem Staat. In Deutschland gibt es neben dem Reichskonkordat von 1933 auch Staatskirchenverträge mit den meisten Bundesländern. In den Abkommen werden unter anderem die Kirchensteuer, das Verfahren der Bischofsernennungen, die Militärseelsorge sowie die Theologie an den Hochschulen und Religionsunterricht an den Schulen geregelt.