Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA hat inzwischen über mehr als 2.000 Anträge von Missbrauchsbetroffenen in der katholischen Kirche entschieden.
Bonn – Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA hat inzwischen über mehr als 2.000 Anträge von Missbrauchsbetroffenen in der katholischen Kirche entschieden. „Bis Ende Juni sind insgesamt 2.338 Anträge eingegangen und 2.139 beschieden“, sagte die Vorsitzende Margarete Reske am Freitag in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Dazu kommen insgesamt 152 Anträge, bei denen Betroffene mit neuen Informationen eine erneute Befassung beantragt haben. Davon sind 119 beschieden. Seit dem 1. März dieses Jahres sind 368 Widersprüche eingegangen, und bisher gab es 32 Entscheidungen zu einem Widerspruch.“
Über die aktuelle Höhe der bewilligten Gesamtsumme informiere das Gremium immer zum Jahresende, fügte Reske hinzu. Ende 2022 waren es rund 41 Millionen Euro. Auf die Frage, wie viel Geld die Betroffenen im Schnitt erhalten hätten, sagte Reske: „Eine durchschnittliche Auszahlungshöhe ermitteln wir bewusst nicht, weil wir sie in Bezug auf den einzelnen Antragsteller für nicht aussagekräftig halten.“ 2021 und 2022 habe die UKA 24 Entscheidungen mit einem Anerkennungsbetrag von über 100.000 Euro gefällt. „Dabei lagen die einzelnen Beträge zum großen Teil deutlich höher als dieser genannte Betrag.“
Die seit dem 1. Januar 2021 tätige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.