Im Schmerzensgeld-Prozess gegen das Erzbistum Köln will der Kläger einem Zeitungsbericht zufolge von einer Berufung absehen.
Köln. Im Schmerzensgeld-Prozess gegen das Erzbistum Köln will der Kläger einem Zeitungsbericht zufolge von einer Berufung absehen. Auch das Erzbistum verzichte auf diesen Schritt, schreibt der Kölner Stadt-Anzeiger (Donnerstag). Damit könnte das Urteil in Kürze rechtskräftig werden. Die Frist für etwaige Einsprüche läuft laut Landgericht Ende des Monats ab.
Das Erzbistum soll nach dem am 13. Juni ergangenen Urteil einem Missbrauchsbetroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der ehemalige Messdiener soll in den 1970er Jahren mehrere hundert Male von einem inzwischen verstorbenen Priester missbraucht worden sein. Es war das erste Mal, dass ein deutsches Gericht einem Opfer von sexualisierter Gewalt in der Kirche einen Anspruch auf Schmerzensgeld zubilligte.