Das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart gegen einen falschen Priester ist rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte.
Stuttgart – Das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart gegen einen falschen Priester ist rechtskräftig. Das sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der junge Mann, der sich im Bistum Rottenburg-Stuttgart fälschlicherweise als Priester ausgegeben hatte, war im Juli zu einer 15-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Er wurde des Missbrauchs von Titeln und Berufsbezeichnungen sowie des Diebstahls, Computerbetrugs und Betrugs für schuldig befunden.
Der zur Tatzeit 22-Jährige hatte sich als katholischer Geistlicher ausgegeben und unter anderem in Winnenden Gottesdienste gefeiert. Zudem hatte er die Bankkarte einer Kirchengemeinde entwendet und damit mehrere Tausend Euro abgehoben. Der Kirchengemeinde sei ein Schaden von rund 5.500 Euro entstanden, von denen bislang etwa 2.100 Euro zurückerstattet worden seien. Der Mann saß zuvor bereits wegen eines anderen Delikts zeitweise in Haft. Nun muss er die verhängte Gefängnisstrafe verbüßen. „Eine Strafaussetzung zur Bewährung wurde dem Verurteilten nicht gewährt“, so der Gerichtssprecher.
„Zugunsten des Angeklagten wurde insbesondere berücksichtigt, dass er geständig war“, heißt es im Urteil. „Zu seinen Lasten wurde hingegen insbesondere berücksichtigt, dass er vorbestraft ist und der Vertrauensmissbrauch gegenüber der Kirchengemeinde schwerwiegt.“
Der Mann hatte laut Urteil im Juli 2022 mehrere vermeintliche Eucharistiefeiern gehalten, unter anderem in Winnenden, sowie eine Taufe. Dabei habe er jeweils das Messgewand getragen. „Er führte durch die Liturgie und sprach die Wandlungsworte. Dabei war ihm bewusst, dass er nie zum katholischen Priester geweiht worden war“, so das Urteil.