Missbrauchsbetroffene: Bischöfe müssen Verfahren verändern

Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche haben die katholischen Bischöfe aufgefordert, das Entschädigungssystem zu reformieren.
Missbrauchsbetroffene: Bischöfe müssen Verfahren verändern

Johannes Norpoth ist Sprecher der Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz. –Foto: Synodaler Weg/Maximilan von Lachner

Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche haben die katholischen Bischöfe aufgefordert, das Entschädigungssystem zu reformieren. Bei ihrer anstehenden Herbstvollversammlung müssten die Bischöfe das bestehende System dringend weiterentwickeln, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz. Sie müssten Rahmenbedingungen schaffen, die Zivilklagen von Betroffenen unnötig machten. „Es braucht ein Entschädigungssystem, das durch eine niedrigschwellige Plausibilitätsprüfung den Betroffenen Leistungen zuerkennt, die in Art und Höhe den Sprüchen weltlicher Gerichte entsprechen.“

Das inzwischen rechtskräftige Schmerzensgeldurteil des Kölner Landgerichts habe gezeigt, dass das aktuelle System der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) im Hinblick auf finanzielle Leistungen, aber auch auf die Transparenz des Anerkennungsprozesses weiterentwickelt werden müsse, so der Beirat. Im Kölner Fall hatte das Landgericht einem missbrauchten früheren Messdiener die bislang höchste Schmerzensgeldsumme von 300.000 Euro zugesprochen. Das Erzbistum hatte zuvor auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Der Betroffenenbeirat sieht sich durch das Urteil bestätigt. Das Gericht habe eindeutig eine Mithaftung der Bistümer bestätigt. Wenn die Bischöfe nicht handelten und das Anerkennungssystem reformierten, seien weitere Zivilklagen zu erwarten. „Dieses strategische Taktieren geht am Ende zu Lasten der Betroffenen. Viele sind nicht in der Lage, aus intellektuellen, emotionalen und/oder finanziellen Überforderungen heraus solche prozessualen Auseinandersetzungen durchzustehen.“ Auch wenn einzelne Bistümer wie Köln auf die Einrede der Verjährung verzichteten, „bliebe insbesondere die Beweisaufnahme für das klagende Opfer immer eine Extrembelastung und zumeist eine unüberwindbare Hürde“.

kna