Erzbistum Köln verzichtet bei Missbrauch erneut auf Verjährung

Das katholische Erzbistum Köln verzichtet in einem weiteren Schmerzensgeldprozess eines Missbrauchsopfer darauf, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen.
Erzbistum Köln verzichtet bei Missbrauch erneut auf Verjährung

Kölner Dom (Symbolfoto: pixabay)

Das katholische Erzbistum Köln verzichtet in einem weiteren Schmerzensgeldprozess eines Missbrauchsopfer darauf, sich auf die Einrede der Verjährung zu berufen. Das Erzbistum und eine Sprecherin des Landgerichts Köln bestätigten am Dienstag einen entsprechenden Bericht des WDR.

Die Betroffene, die jahrelang von ihrem Pflegevater missbraucht worden war, hatte das Erzbistum im Juli auf insgesamt 850.000 Euro Entschädigung verklagt. Bei dem Pflegevater handelt es sich um den inzwischen aus dem Klerikerstand entlassenen Priester U. Der Geistliche war im vergangenen Jahr in einem aufsehenerregenden Prozess vor dem Landgericht wegen mehrfachen Missbrauchs zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Ein Termin für eine Verhandlung in dem Schmerzensgeldprozess steht laut der Gerichtssprecherin noch nicht fest.

Bereits in einer ersten Schmerzensgeldklage im Juni hatte das Kölner Landgericht entschieden, dass das Erzbistum einem Betroffenen 300.000 Euro zahlen musste. Nach dem wegweisenden Urteil haben bundesweit mehrere weitere Betroffene ähnliche Klagen angekündigt.

Die Anwälte der Klägerin sagten dem WDR, dass sie die Entscheidung des Erzbistums begrüßten – im Sinne der Klägerin, aber auch, weil davon eine Signalwirkung für andere Fälle ausgehen könnte. Das Erzbistum teilte mit, es habe nach Anhörung der erzbischöflichen Gremien entschieden.

kna