Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr gegen Ex-Dompropst

Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Ermittlungen gegen den früheren Münsteraner Dompropst und Kirchengerichtsleiter Kurt Schulte (58) eingestellt. Gegen ihn gab es Vorwürfe grenzverletzenden Verhaltens gegenüber Erwachsenen.
Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Ermittlungen gegen den früheren Münsteraner Dompropst und Kirchengerichtsleiter Kurt Schulte (58) eingestellt. Gegen ihn gab es Vorwürfe grenzverletzenden Verhaltens gegenüber Erwachsenen.

Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

Die Staatsanwaltschaft Münster hat die Ermittlungen gegen den früheren Münsteraner Dompropst und Kirchengerichtsleiter Kurt Schulte (58) eingestellt. Gegen ihn gab es Vorwürfe grenzverletzenden Verhaltens gegenüber Erwachsenen. Die Staatsanwaltschaft sehe keine hinreichenden Verdachtsmomente für weitere Ermittlungen, teilte das Bistum Münster am Freitag mit. Schon in einem anderen Fall hatte die Staatsanwaltschaft zuvor wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen.

Laut Bistum läuft aber das im Frühjahr begonnene kirchliche Strafverfahren gegen Schulte weiter. Es finde als Folge einer kirchenrechtlichen Voruntersuchung statt. Die im Vatikan zuständige Behörde für Kleriker habe eine Klage Schultes als unbegründet zurückgewiesen, die sich gegen dieses Verfahren sowie das Vorgehen des Münsteraner Bischofs Felix Genn und der Interventionsstelle des Bistums richtete.

In einem weiteren kirchlichen Verwaltungsstrafverfahren wurde Schulte laut der Diözese für schuldig befunden, unbefugt vertrauliche Unterlagen wie Personalakten an Dritte weitergegeben zu haben. Dafür sei er mit einem Verweis bestraft worden, der mit einer Abmahnung im Arbeitsrecht vergleichbar sei. Kläger in diesem Verfahren waren Bistum und Domkapitel von Münster. Dieser Sachverhalt war auch der Anlass für die Entpflichtung von Schulte im September 2022 gewesen.

Nach der Aufnahme des kirchlichen Strafverfahrens hatte Schulte im Mai die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen. Er gehe fest davon aus, dass herauskomme, „dass es durch mich keine vorsätzliche und schuldhafte Grenzverletzung gegenüber Erwachsenen gegeben hat und auch keinen Missbrauch meiner Autorität, um solche Grenzverletzungen zu ermöglichen“, sagte er damals der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Als Dompropst stand Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels, das unter anderem für die Wahl des Bischofs und die Feier der Gottesdienste in der Kathedrale zuständig ist. Zudem leitete er seit 2010 als Offizial das Kirchengericht in Münster. Schulte wurde aufgegeben, bis zum Abschluss des kirchlichen Strafverfahrens keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten auszuüben – abgesehen von zwei Gottesdiensten im engsten Familienkreis.

kna