Bistum Münster: Kirchliches Strafverfahren gegen früheren Dompropst Schulte

Gegen den früheren Münsteraner Offizial, Dompropst und Domkapitular Kurt Schulte (58) wird es ein kirchliches Strafverfahren geben.
Gegen den früheren Münsteraner Offizial, Dompropst und Domkapitular Kurt Schulte (58) wird es ein kirchliches Strafverfahren geben.

Der Dom von Münster. Foto: inextremo96 auf Pixabay

Münster – Gegen den früheren Münsteraner Offizial, Dompropst und Domkapitular Kurt Schulte (58) wird es ein kirchliches Strafverfahren geben. Dies teilte das Bistum Münster am Mittwoch mit. Bischof Felix Genn habe sich an den Vatikan gewandt, damit dort die Entscheidung getroffen wird, wo das Strafverfahren zu führen sei. Sicher sei, dass es wegen möglicher Befangenheit nicht in Münster sein wird, teilte die Diözese mit. Mit diesem Vorgehen folg Bischof Genn der Empfehlung, die die nun abgeschlossene kirchenrechtliche Voruntersuchung ausgesprochen hat.

Staatsanwaltschaft sah im Fall des früheren Dompropstes keinen Anfangsverdacht

Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleibt Schulte beurlaubt, hieß es. Bis dahin werde er auch keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten ausüben – abgesehen von zwei Gottesdiensten im engsten Familienkreis. Für Schulte gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung. Gegen Schulte gibt es Vorwürfe von grenzüberschreitenden, unangemessenen Verhalten. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte in dem Fall, der im Juli 2022 zu seiner Beurlaubung führte, wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen.

In der Folge gab es  einen weiteren Vorwurf. Auch dieser ist laut Bistumsangaben bei der Staatsanwaltschaft Münster angezeigt worden. Obwohl die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in diesem zweiten Fall noch nicht abgeschlossen sind, habe Bischof Genn die nun abgeschlossene kirchenrechtliche Voruntersuchung  wegen aller Vorwürfe angeordnet. Diese kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Schulte seine Autorität gegenüber von ihm abhängigen Personen für grenzüberschreitende Verhaltensweisen missbraucht haben soll, Auch hier gelte bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.

Weiteres kirchliches Verwaltungsstrafverfahren gegen Schulte

Zudem wird es gegen Schulte auch ein zusätzliches, weiteres kirchliches Verwaltungsstrafverfahren geben, das der Offizial des Bistums Osnabrück führen wird. Kläger sind das Bistum Münster und das Domkapitel am St.-Paulus Dom. Es besteht der Verdacht, dass Schulte unbefugt vertrauliche Unterlagen, darunter auch Personalunterlagen, an Dritte weitergegeben hat. Dieser Sachverhalt war seinerzeit auch der Anlass für die endgültige Entpflichtung von Schulte im September 2022 gewesen.

Als Dompropst stand Kurt Schulte seit 2013 an der Spitze des Münsteraner Domkapitels. Dieses ist vor allem für die Feier der Gottesdienste im St.-Paulus-Dom zuständig. Das Domkapitel wählt zudem den Bischof. Als Offizial leitete Schulte seit 2010 das Offizialat, das Münsteraner Kirchengericht.

Entlassung aus dem Klerikerstand wäre mögliche Strafe

Für den Ablauf des nun kommenden kirchlichen Strafverfahrens und auch für das Verwaltungsstrafverfahren stellt das Kirchenrecht die Regelungen auf. Bekannte Kirchenstrafen, die ausgesprochen werden können, sind etwa die Untersagung der Ausübung gottesdienstlicher Handlungen, das Verbot, das Amt des Priesters weiter auszuüben (Suspendierung) oder auch die Entlassung aus dem Klerikerstand.