Rechtschreibrat weiter gegen Genderstern als reguläres Zeichen

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich erneut dagegen ausgesprochen, den Genderstern als reguläres Sprachzeichen in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen. 
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich erneut dagegen ausgesprochen, den Genderstern als reguläres Sprachzeichen in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen. 

-Symbolfoto: Spernol

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich erneut dagegen ausgesprochen, den Genderstern als reguläres Sprachzeichen in das Amtliche Regelwerk aufzunehmen. Das Expertengremium verabschiedete am Freitagabend in Mainz mehrheitlich ein Papier zur geschlechtergerechten Schreibung. Darin heißt es: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten.“

Rechtschreibrat bestätigt seine Erklärungen zum Genderstern

Wie das für die deutsche Rechtschreibung maßgebliche Gremium am Samstag mitteilte, bestätigte es damit seine Erklärungen aus den Jahren 2021 und 2018. Damals hatte der Rat von der Verwendung von Sonderzeichen wie Genderstern, Unterstrich und Doppelpunkt zur Kennzeichnung aller Geschlechter abgeraten.

Mit Blick auf die Verwendung solcher Zeichen an Universitäten und Schulen mahnt der Rechtschreibrat jetzt: „Hochschulen und Lehrende haben zu beachten, dass sie für die Bildung und Ausbildung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Verantwortung tragen, in denen Schülerinnen und Schülern die Rechtschreibung nach dem Amtlichen Regelwerk zu vermitteln ist.“ Ob Genderzeichen in Klassenarbeiten als Fehler zu bewerten seien, müsse allerdings die Schulpolitik entscheiden, nicht der Rechtschreibrat.

In dem Expertengremium mehrten sich in jüngster Zeit die Stimmen für eine Akzeptanz der Genderzeichen. Sie verweisen unter anderem darauf, dass es hierbei nicht um orthografische, sondern um typographische Zeichen gehe. Der Rechtschreibrat sei dafür gar nicht zuständig. In diesem Sommer hatte das Germium erklärt: „Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie. (…) Ihre Setzung kann in verschiedenen Fällen zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt sind.”

Sonderzeichen nicht einheitlich verwendet

Der 2004 gegründete Rat hat 40 Mitglieder aus sieben deutschsprachigen Ländern und Regionen in Europa. Der Ratsvorsitzende Josef Lange (75) wurde in Mainz im Amt bestätigt. Der ehemalige Staatssekretär im niedersächsischen Wissenschaftsministerium leitet das Gremium seit 2017. Die neue sechsjährige Amtszeit des Rats beginnt im Januar.

Sonderzeichen sind in vielen Schulen, Hochschulen und Behörden üblich geworden, werden aber nicht einheitlich verwendet. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zuletzt angekündigt, das Gendern in Schulen und der Verwaltung zu untersagen. Auch die neue schwarz-rote Regierung in Hessen plant, in Verwaltung, Schulen und Universitäten auf das Gendern mit Sonderzeichen zu verzichten. Dabei verweist sie ausdrücklich auf die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Andere Bundesländer verfahren anders.

Anpassung bei Fremdworten

Der Rat beschloss am Freitag ein neues Amtliches Wörterverzeichnis, das aktuelle Tendenzen des Schreibwandels deutlich macht. Dies betrifft zum Beispiel Fremdwörter aus dem Englischen, deren Flexionsendung an das Deutsche angepasst wird. Bei englischen Verben wie „to time“, „to like“ und „to fake“ ist beides zulässig: die englische Flexionsendung („getimed“, „geliked“, „gefaked“) ebenso wie die deutsche („getimt“, „gelikt“, „gefakt“). Werden diese Partizipien aber flektiert oder gesteigert, ist nur die deutsche Endung zulässig, etwa in den Ausdrücken „eine gefakte Nachricht“ oder „Sie ist relaxter als er“.

Das Amtliche Regelwerk wurde im Kapitel Zeichensetzung gestrafft und einfacher formuliert. Dabei wurde auch eine Regeländerung vorgenommen: Eine Infinitivgruppe als Nebensatz, also ein erweiterter Infinitiv, wird verbindlich mit einem Komma abgetrennt.

kna