Katholische Kirche erlaubt Segnung für homosexuelle Paare

Homosexuelle Paare können ab sofort auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Die vatikanische Glaubensbehörde veröffentlichte am Montag eine Grundsatzerklärung.Katholische Kirche erlaubt Segnung für homosexuelle Paare
Homosexuelle Paare können ab sofort auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Die vatikanische Glaubensbehörde veröffentlichte am Montag eine Grundsatzerklärung.

(Symbolfoto: Gerd Altmann/Pixabay)

Homosexuelle Paare können ab sofort auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Die vatikanische Glaubensbehörde veröffentlichte am Montag eine Grundsatzerklärung, wonach katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen. In dem Text mit dem Titel „Fiducia supplicans“ (deutsch: Das flehende Vertrauen) wird betont, dass dabei eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden muss. Auch darf ein Geistlicher den Segen nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilen.

Die Erklärung der Glaubensbehörde wurde am Montag im Vatikan in mehreren Sprachen veröffentlicht. Sie trägt die Unterschrift des Präfekten des Glaubensdikasteriums, Kardinal Victor Fernandez, und wurde von Papst Franziskus ausdrücklich genehmigt.

Kirche hat ihr Verständnis von dem, was ein Segen ist erweitert

In dem Text der Glaubensbehörde betont Fernandez, dass die Kirche ihr Verständnis von dem, was ein Segen ist, im Licht der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus erweitert und angereichert habe. Mit diesem weiterentwickelten Verständnis des Segens sei es möglich, „Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen zu können, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern“.

Noch im Februar 2021 hatte die vatikanische Glaubensbehörde mitgeteilt, Segnungen homosexueller Paare seien in der katholischen Kirche nicht möglich. Laut geltender katholischer Lehre ist es zwar keine Sünde, homosexuell zu empfinden. Gleichgeschlechtliche intime Handlungen seien aber „in sich nicht in Ordnung“. Das Ausleben der Sexualität sei der Ehe vorbehalten, die nur von einem Mann und einer Frau geschlossen werden könne.

Empfang nur außerhalb eines Gottesdienstes

Zugleich wird in dem Dokument betont, dass katholische Geistliche, die derartige Segnungen nun aussprechen dürfen, jegliche Verwechslung mit einer kirchlichen Eheschließung vermeiden sollen. Die katholische Lehre, wonach die sexuelle Vereinigung nur innerhalb einer Ehe von Mann und Frau erlaubt sei, bleibe unverändert. Auch dürfe die Segnung nicht in einem gottesdienstlichen Rahmen erfolgen, denn eine solche liturgische Segnung würde voraussetzen, dass die gesegnete Verbindung dem Plan Gottes in seiner Schöpfung entspreche.

Für den Empfang eines Segens außerhalb eines Gottesdienstes müssten aber nicht dieselben moralischen Voraussetzungen gefordert werden wie für den Empfang eines Sakraments. Wer einen Segen erbitte „zeigt, dass er der heilbringenden Gegenwart Gottes in seiner Geschichte bedarf“.

Segnungen nicht formalisieren

Weiter heißt es in dem Text, dass Menschen, die in einer Verbindung außerhalb der Ehe zusammenleben, darum bitten können, dass „alles, was in ihrem Leben und ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist“, durch die Gegenwart des Heiligen Geistes gefördert werde.

Mit Nachdruck mahnt das Dokument an, derartige Segnungen nicht zu formalisieren, sondern sie der praktischen Unterscheidung in den jeweiligen Situationen zu überlassen. In einem solchen Segensgebet könne ein Seelsorger all das erwähnen, was in einer Beziehung gut und legitim ist; etwa Frieden, Gesundheit, Geduld und gegenseitige Hilfe.

kna