Das Bistum Aachen sucht einen neuen Weg, um mit der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers umzugehen.
Aachen – Das Bistum Aachen sucht einen neuen Weg, um mit der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers umzugehen. In einem konkreten Fall reagierte die Diözese mit der Einrede der Verjährung. Zugleich bietet es dem Betroffenen ein gerichtliches Mediationsverfahren an, wie das Bistum am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Dies ermögliche es, sich vor einer neutralen Instanz zu einigen.
„Dass wir die Einrede der Verjährung erheben, mag zunächst als Widerspruch zu unserem Anspruch erscheinen, das Leid von Betroffenen anzuerkennen“, erklärte der Aachener Bischof Helmut Dieser. „Wir nutzen ein Recht, das ein Zivilprozess jedem bietet, um mit den Betroffenen mit Hilfe eines Mediationsrichters einen anderen Weg gehen zu können.“ Einem Mediationsverfahren muss zunächst das Gericht und dann auch der Kläger zustimmen. Ein Gericht könnte aber auch die Einrede der Verjährung als sittenwidrig zurückweisen.
Der Entscheidung des Bistums stimmten den Angaben zufolge zwei interne Gremien zu, die laut Kirchenrecht bei Rechtsgeschäften ab 100.000 Euro einzubeziehen sind. Dabei handelt es sich um den Vermögensrat und das sogenannte Konsultorenkollegium, das Mitglieder des Domkapitels bilden.
Nach einem Bericht der „Aachener Zeitung“ hat der Missbrauchsbetroffene das Bistum beim Aachener Landgericht auf 180.000 Euro Schmerzensgeld im Zuge der Amtshaftung verklagt. Er wurde in den 1960er Jahren von einem Kaplan über sechs Jahre lang missbraucht. Im kirchlichen System freiwilliger Zahlungen in Anerkennung des Leids erhielt der Mann 10.000 Euro. Bei diesem Verfahren muss ein Betroffener seine Missbrauchserfahrungen lediglich plausibel darstellen. Im Gerichtsverfahren sind gegebenenfalls die Vorfälle zu beweisen.
Das Landgericht Köln hatte im vergangenen Jahr einem Missbrauchsopfer das bislang höchste Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. In dem Verfahren hatte das Erzbistum Köln aber nicht Verjährung geltend gemacht und den Sachverhalt als unstreitig anerkannt.