Bistum Essen will Katholiken mehr Mitbestimmung ermöglichen

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck will den Katholiken seines Bistums mehr Mitbestimmung ermöglichen.
Bistum Essen will Katholiken mehr Mitbestimmung ermöglichen

Bischof Franz-Josef Overbeck –Foto: Bistum Essen

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck will den Katholiken seines Bistums mehr Mitbestimmung ermöglichen. Im April nehme ein „Gemeinsamer Rat“ aus Klerikern und Laien im Ruhrbistum seine Arbeit auf, teilte die Diözese am Donnerstag mit. Das neue „synodal geprägte“ Gremium mit 21 stimmberechtigten Mitgliedern aus anderen Gremien und Gruppen im Bistum werde den Bischof bei Grundsatzfragen beraten.

Beim deutschen katholischen Reformprozess Synodaler Weg hatten viele Beteiligte die Einrichtung sogenannter Synodaler Räte, also gemeinsamer Leitungsorgane von Laien und Klerikern, auch auf Bistumsebene gefordert. Der Vatikan hingegen hatte solche Gremien im Februar vergangenen Jahres kategorisch ausgeschlossen. Dieser Vorgabe widerspreche das neue Gremium nicht, sagte ein Bistumssprecher auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Es sei durch das Kirchenrecht gedeckt.

Overbeck erklärte, mit dem Schritt wolle er die Beteiligung an Beratungs- und Entscheidungsprozessen erhöhen. Der „Gemeinsame Rat“ solle wesentliche Prozesse kritisch begleiten und die Diskussions- und Partizipationsstruktur im Bistum weiter fördern.

Aufgabe des neuen Gremiums ist laut Satzung „die Beratung von Fragen von bistumsweiter Bedeutung der Kirchen- und Kulturentwicklung im Bistum Essen“. Als Beispiel für eine solche Frage nannte das Bistum die geplante Veränderung der kirchlichen Landschaft.

Von den 21 stimmberechtigten Mitgliedern des Rats werden dem Bistum zufolge mindestens 13 Laien sein, also weder Priester noch Diakon. Bischof, Weihbischöfe, Generalvikar und die Ressortleitungen des Generalvikariats sind nicht stimmberechtigte Mitglieder. Die konstituierende Sitzung ist für den 13. April geplant. Bis Mitte März sind nun alle Gremien und Gruppen des Bistums aufgerufen, ihre Vertretungen im „Gemeinsamen Rat“ zu bestimmen.

Grundlage sind nach Angaben des Sprechers die Rechtssätze 511 bis 514 des Kirchenrechts. Sie regeln die Bildung eines sogenannten Pastoralrats, den es auch in anderen Bistümern gibt.

Das Bistum Essen ist das flächenmäßig kleinste Bistum Deutschlands. Zu ihm gehören knapp 700.000 Katholiken zwischen Rhein und Lenne.

kna