Betroffenensprecher fordert Stiftung für Missbrauchsaufarbeitung

Der Sprecher des Betroffenenbeirats der Deutschen Bischofskonferenz schlägt die Gründung einer Stiftung für Aufarbeitung, Schadensersatz und Prävention vor.
Betroffenensprecher fordert Stiftung für Missbrauchsaufarbeitung

Johannes Norpoth legt seinen Bericht zur Aufarbeitung und Aufklärung des sexuellen Missbrauchs vor. –Foto: Synodaler Weg/Maximilan von Lachner

Der Sprecher des Betroffenenbeirats der Deutschen Bischofskonferenz schlägt die Gründung einer Stiftung für Aufarbeitung, Schadensersatz und Prävention vor. Sie sollte unabhängig sein, “außerhalb kirchlicher Verwaltungen und bischöflicher Machtbereiche”, schreibt Johannes Norpoth in einem Gastbeitrag für die Zeit-Beilage Christ und Welt (Donnerstag). Schirmherr einer solchen Stiftung könnte der Bundespräsident werden.

Eine solche Stiftung helfe nicht nur der Kirche bei der Bewältigung der eigenen Krisen. “Sie würde einen großen und beachtenswerten Impuls geben, der insbesondere für die vielen von sexualisierter Gewalt außerhalb der Kirche Betroffenen so wichtig ist.”

Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA), die über den Zuspruch und Höhe von Anerkennungsleistungen entscheidet, ist laut Norpoth nicht wirklich unabhängig. Sie sei von den Bischöfen berufen, arbeite auf Basis einer von der Bischofskonferenz verabschiedeten Ordnung und mit Unterstützung von Mitarbeitern der Konferenz. Letztendlich könne der zuständige Bischof sogar ein Veto einlegen, wie es der Augsburger Bischof Bertram Meier Ende des Jahres zunächst getan hatte. Das Bistum hatte aber schließlich doch die Zahlung in Höhe von 150.000 Euro geleistet.

Laut Norpoth decken die bisher gewährten Zahlungen zudem nicht den gesamten Schaden von Betroffenen ab. Sie seien eher Almosen als Schmerzensgeld. Wenn ein Opfer durch die Sexualstraftat in der beruflichen Entwicklung eingeschränkt sei, nehme der finanzielle Schaden vom Eintritt ins Berufsleben bis zur letzten Rentenzahlung zu, so der Beauftragte.

Die Bischöfe müssten begreifen, “dass es ihre ureigenste Führungsaufgabe ist, für die eingetretenen Schäden Verantwortung zu übernehmen und weiteren Schaden abzuwenden”. Aktuell schadeten sie durch ihr Führungsversagen sowohl den Betroffenen sexualisierter Gewalt als auch der Institution Kirche.

kna