Missbrauchsbeauftragter: Nicht ganz fairer Umgang mit Katholiken

Betroffene von sexualisierter Gewalt werfen der katholischen Kirche vor, ihnen in Anerkennng des Leids zu wenig zu zahlen. Der Missbrauchsbeauftragte der Bischöfe, Helmut Dieser, sieht eine Wende hin zu höheren Summen.
Missbrauchsbeauftragter: Nicht ganz fairer Umgang mit Katholiken

Bischof Dieser (Foto: Bistum Aachen/Andreas Steindl)

Einen nicht ganz fairen Umgang mit der katholischen Kirche kritisiert der Missbrauchsbeauftragte der katholischen deutschen Bischöfe. In Deutschland sei die katholische Kirche bisher die einzige Institution, „an der die Gesellschaft einmal durchspielt, wie mit der Entschädigung von Missbrauchsbetroffenen umzugehen ist“, sagte der Aachener Bischof Helmut Dieser der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Wer sonst außer uns leistet freiwillige Zahlungen? Wenn an andere Institutionen dieselben Maßstäbe angelegt würden, stellt sich die Frage: Was würde das heißen für den Sport, für Schulen, Vereine oder für Familien?“

Die ganze Gesellschaft wiegt sich laut Dieser derzeit in der Beruhigung, dass das Thema vor allem bei den Katholiken angedockt sei. „Es ist ein bisschen unfair, dass wir den Schwarzen Peter haben und auch alleine behalten sollen“, so der Bischof. „Wir sind die einzigen, die überhaupt etwas erreichen bei der finanziellen Anerkennung für Missbrauchsbetroffene – auch wenn wir dabei immer noch besser und schneller werden können.“

Dieser sieht deutliche Verbesserungen bei den freiwilligen kirchlichen Zahlungen für Betroffene sexualisierter Gewalt. Die von der Bischofskonferenz eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) spreche ihnen inzwischen erheblich höhere Summen zu.

Viele Missbrauchsopfer finden die Summen aber zu niedrig. Dazu sagte Dieser: Um bei den Zahlungen eine Vergleichbarkeit herzustellen, liege der Kommission nichts anderes als die Schmerzensgeldtabellen vor. Das Verbrechen sexualisierter Gewalt sei dort bis Mitte vergangenen Jahres kaum abgebildet gewesen. Das Kölner Urteil, das im Juni 2023 einem früheren Messdiener 300.000 Euro Schmerzensgeld zusprach, habe die Situation aber völlig verändert – „und das ist gut für die Betroffenen“. Bereits beschiedene Fälle rolle die UKA auf Antrag neu auf. In vielen Fällen bekämen Betroffene nun über 100.000 Euro. Die UKA will am Freitag ihren Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr vorstellen.

kna