Dem evangelischen Pfarrer Martin Michaelis, der Anfang Juni als Parteiloser auf der Liste der AfD in Quedlinburg kandidiert, ist der Pfarrauftrag entzogen worden.
Magdeburg – Dem evangelischen Pfarrer Martin Michaelis, der Anfang Juni als Parteiloser auf der Liste der AfD in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) als Stadtrat kandidiert, ist von der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) der Pfarrauftrag entzogen worden. „Es ist zwar im Interesse der Kirche, dass sich Pfarrerinnen und Pfarrer auch politisch engagieren, dies gilt jedoch nicht für das Engagement in Parteien, die verfassungsrechtlich fragwürdige Positionen einnehmen“, teilte EKM-Personaldezernent Michael Lehmann am Montag mit.
Als Pfarrer der EKM sei Michaelis dieser zur Loyalität verpflichtet sowie an die Grundsätze ihrer Verfassung gebunden. „Die Position der EKM indiziert, dass die Kandidatur eines Pfarrers für die AfD, wenn auch als Parteiloser, mit der ihm obliegenden Treue- und Loyalitätspflicht nicht vereinbar ist.“
Auf Nachfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) betonte Lehmann, dass Michaelis dienstrechtlich betrachtet, ein Pfarrer sei, der „im Augenblick“ keine Dienstelle habe. „Es ist Aufgabe der Landeskirche, ihm einen angemessenen Auftrag zu erteilen.“
Michaelis sagte der KNA: „Das Pfarrdienstgesetz sieht ausdrücklich vor, dass wir für Kommunalwahlen und andere Wahlen kandidieren dürfen.“ Der Nachweis, dass dies aus Illoyalitätsgründen nicht möglich sein solle, sei bisher nicht erbracht worden. Michaelis verlangte „eine ordentliche Auseinandersetzung“.
Michaelis hatte erst zum 1. November 2023 den Pfarrbereich Gatersleben in Sachsen-Anhalt, nahe seines Wohnortes Quedlinburg, übernommen. Zuvor war er als Personalvertreter bei der EKM tätig. Während der Pandemie sorgte er für Kritik, weil er sich öffentlich gegen staatliche und kirchliche Infektionsschutzregeln aussprach.
Dem Landeskirchenamt der EKM hatte Michaelis am 9. März 2024 mitgeteilt, dass er zur Stadtratswahl in Quedlinburg am 9. Juni 2024 als Parteiloser auf der Liste der AfD als Stadtrat kandidieren würde. Daraufhin wurde ihm die Beauftragung für den Pfarrbereich Gatersleben mit Wirkung zum 15. März 2024 entzogen.
Der Landesverfassungsschutz in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen stuft die drei Landes-AfDs als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ ein.