Staatsakt, Gottesdienst und Fest zu 75 Jahre Grundgesetz

Mit einem Staatsakt will Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 23. Mai den 75. Jahrestag des Grundgesetzes begehen.

Mit einem Staatsakt will Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 23. Mai den 75. Jahrestag des Grundgesetzes begehen. Zuvor nimmt er an einem ökumenischen Gottesdienst mit interreligiöser Beteiligung in der Sankt Marienkirche teil, wie das Präsidialamt am Freitag in Berlin mitteilte. Beim Staatsakt will das Steinmeier auch die zentrale Rede halten.

Vom 24. bis 26. Mai soll zudem das Doppeljubiläum 75 Jahre Grundgesetz und 35 Jahre Friedliche Revolution mit einem dreitägigen Demokratiefests rund um Kanzleramt und Bundestag gefeiert werden. Geplant ist ein umfangreiches Programm zu dem alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind. Hier wolle sich der Bundespräsident, der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht, der Bundeskanzler und die Bundesministerien präsentieren. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen nehmen ebenfalls teil.

Der Bundespräsident will am 26. Mai gemeinsam mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron das Demokratiefest im Rahmen von dessen Staatsbesuch in Deutschland besuchen.

In Bonn, wo das Grundgesetz am 23. Mai 1949 verkündet wurde, findet am 25. Mai parallel ein „Fest der Demokratie“ im ehemaligen Bundesviertel statt. Die Villa Hammerschmidt ist Teil der Veranstaltung: Bundespräsident Steinmeier lädt zum Tag der offenen Tür in seinen Bonner Amtssitz ein und begrüßt um 13 Uhr die Gäste auf der Hauptbühne.

kna