Vatikan gibt Bedingungen für Ablass im Heiligen Jahr bekannt

Gläubige Katholiken können im Heiligen Jahr 2025 unter bestimmten Voraussetzungen einen Erlass von Sündenstrafen im Jenseits erlangen.

Gläubige Katholiken können im Heiligen Jahr 2025 unter bestimmten Voraussetzungen einen Erlass von Sündenstrafen im Jenseits erlangen. Dies hat der neue vatikanische Großpönitentiar, Kardinal Angelo De Donatis, am Montag in einem weltweit in sieben Sprachen verbreiteten Schreiben bekanntgegeben. Wie schon beim zurückliegenden regulären Heiligen Jahr zur Jahrtausendwende kann der Ablass nicht nur durch Pilgern nach Rom gewonnen werden.

Neben dem Durchschreiten der Heiligen Pforten in den klassischen römischen Pilgerkirchen eröffnet das Schreiben weitere Möglichkeiten. So können sich Kranke und Gefangene auch rein geistig mit den Pilgernden vereinen, um einen Ablass zu gewinnen. Zudem zählen auch Werke der Barmherzigkeit wie Alten- und Krankenbesuche und Spenden für wohltätige Zwecke als mögliche Mittel, um einen Erlass zeitlicher Sündenstrafen im Fegefeuer zu erlangen.

Ausdrücklich ruft das Schreiben dazu auf, das Thema in den jeweiligen Ländern so zu vermitteln, dass es angesichts kultureller Vorprägungen verständlich ist. Vor allem in den von der Reformation beeinflussten Ländern Mittel- und Nordeuropas stößt die kirchliche Lehre vom Fegefeuer und vom Ablass bei manchen Gläubigen auf wenig Verständnis.

Zu den Voraussetzungen für einen Ablass zählt laut dem Schreiben auch, dass die Gläubigen zunächst „geläutert (werden) durch das Sakrament der Buße und gestärkt durch die Heilige Kommunion“. Die Bischöfe werden deshalb aufgefordert, mit Blick auf das Heilige Jahr vermehrt Beichtgelegenheiten anzubieten.

kna