Pastor: Geflüchtete müssen im Kirchenasyl sicher sein

Nach der Abschiebung einer russischen Familie aus einem Kirchenasyl in Uelzen/Niedersachsen fordert der Pastor der Gemeinde mehr Respekt des Staates ein.
Pastor: Geflüchtete müssen im Kirchenasyl sicher sein

Symbolbild: Archiv

Nach der Abschiebung einer russischen Familie aus einem Kirchenasyl in Uelzen/Niedersachsen fordert der Pastor der Gemeinde mehr Respekt des Staates ein. „Geflüchtete müssen im Kirchenasyl sicher sein“, sagte Tobias Heyden der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Auch die Kirchen spüren den rauen Ton in der Geflüchteten- und Migrationspolitik“, so Heyden. Er gehe davon aus, dass die Behörden künftig weitere Fälle von Kirchenasyl beenden werden.

Die russische Familie war in der Nacht zum 13. Mai nach Barcelona ausgewiesen worden. Für sie sei die Abschiebung eine traumatische Erfahrung gewesen, berichtet der Pastor. Die erste Nacht habe die Familie in einer Obdachlosenunterkunft verbracht. Anschließend habe ihnen eine Hilfsorganisation ein Zimmer zur Verfügung gestellt. Seitdem versuche die Familie, in Barcelona zurechtzukommen; doch, so Heyden, am liebsten würde sie nach Deutschland zurückkehren.

Der Vorfall ist Anlass für ein Treffen an diesem Dienstag zwischen der niedersächsischen Innenministerin, Vertretern der evangelischen Kirche, der Landesaufnahmebehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Pastor Heyden sagte der Zeitung, er hoffe, dass der Termin dazu führt, dass das Kirchenasyl „von den Ausländerbehörden wieder mit dem notwendigen Respekt behandelt wird“.

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung abzuwenden, weil diese für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben darstellt.

Schon aus dem vierten Jahrhundert ist bekannt, dass Flüchtlinge in Kirchen Schutz suchten. Mit der Entwicklung rechtsstaatlicher Systeme verlor das Kirchenasyl an Bedeutung und wurde im 18. und 19. Jahrhundert in den meisten Ländern abgeschafft. In der katholischen Kirche gibt es seit dem neuen katholischen Kirchenrecht 1983 offiziell kein Kirchenasyl mehr.

Wer heute in Deutschland Kirchenasyl gewährt, verstößt nach einhelliger Rechtsauffassung gegen geltendes Recht. Die Mehrzahl der Schutzsuchenden sind zudem sogenannte Dublin-Fälle, die eigentlich in das EU-Ersteinreiseland zurückgeschickt werden müssten, um dort Asyl zu beantragen. Läuft jedoch die Überstellungsfrist ab, ist Deutschland für den Asylantrag zuständig.

Das Kirchenasyl ist zwischen Behörden und Kirchen zunehmend umstritten. Eine Handreichung der katholischen Bischöfe spricht vom Kirchenasyl als letztem Mittel, um in Einzelfällen unzumutbare Härten abzuwenden.

Seit August 2018 kann die Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert werden, wenn die Gemeinden bestimmte Vorgaben nicht einhalten. Gemeinden müssen sich dann wesentlich länger um die Flüchtlinge kümmern.

kna