Solwodi kritisiert Verurteilung in Kirchenasyl-Verfahren

Die Frauenhilfsorganisation Solwodi hat die Verurteilung einer katholischen Ordensfrau in Bayern in einem Kirchenasyl-Verfahren kritisiert.
Boppard – Die Frauenhilfsorganisation Solwodi hat die Verurteilung einer katholischen Ordensfrau in Bayern in einem Kirchenasyl-Verfahren kritisiert. Es dürfe nicht sein, dass Angehörige von Orden oder der Kirche, die andere Personen aus Glaubens- und Gewissensgründen vor einem menschenunwürdigen Leben bewahren wollten, am Ende wie Straftäter verurteilt würden, betonte die Vorsitzende Maria Decker am Dienstag in Boppard.

–Symbolfoto: pixabay

Die Frauenhilfsorganisation Solwodi hat die Verurteilung einer katholischen Ordensfrau in Bayern in einem Kirchenasyl-Verfahren kritisiert. Es dürfe nicht sein, dass Angehörige von Orden oder der Kirche, die andere Personen aus Glaubens- und Gewissensgründen vor einem menschenunwürdigen Leben bewahren wollten, am Ende wie Straftäter verurteilt würden, betonte die Vorsitzende Maria Decker am Dienstag in Boppard.

“Beim Kirchenasyl geht es nicht um Gefälligkeiten aus Gutmütigkeit, sondern um den Schutz der Menschenrechte. Diese zu wahren, muss weiterhin in einem Rechtsstaat möglich sein.” Auch müsse gewährleistet sein, dass Asylanträge in jedem Einzelfall geprüft würden und Opfer von Menschenhandel ein Bleiberecht erhielten.

Solwodi kritisierte die Verurteilung von Schwester Juliana Seelmann

Solwodi kritisierte die Verurteilung von Schwester Juliana Seelmann. Das Amtsgericht Würzburg hatte die Ordensfrau in der vergangenen Woche schuldig gesprochen, weil sie einer Nigerianerin im Jahr 2020 Kirchenasyl gewährte. Der Richter sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus, mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Diese gilt für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 20 Euro. Außerdem muss die Ordensfrau 500 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Die Ordensfrau sowie die Staatsanwaltschaft kündigten an, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Der Verein Solwodi hatte das Kirchenasyl vermittelt.

Schwester Juliana hatte in dem Prozess betont, aufgrund ihres Glaubens und Gewissens gehandelt zu haben. Mit Verweis auf das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit in Artikel 4 des Grundgesetzes hatte ihr Anwalt einen Freispruch gefordert. Der Schuldspruch war von verschiedenen Seiten scharf kritisiert worden, unter anderem von der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) “Asyl in der Kirche”, dem Diözesanrat der Katholiken des Bistums Würzburg und dem Würzburger Flüchtlingsrat.

kna