Der Regensburger katholische Bischof Rudolf Voderholzer hat nach eigenen Worten nicht damit gerechnet, dass seine Mitgliedschaft in der Glaubensbehörde im Vatikan erneut um fünf Jahre verlängert wird.
Regensburg – Der Regensburger katholische Bischof Rudolf Voderholzer hat nach eigenen Worten nicht damit gerechnet, dass seine Mitgliedschaft in der Glaubensbehörde im Vatikan erneut um fünf Jahre verlängert wird. „Umso mehr freut es mich, und ich will weiterhin versuchen, nach meinen Möglichkeiten konstruktiv mitzuarbeiten“, sagte Voderholzer der „Katholischen SonntagsZeitung im Bistum Regensburg“ (Ausgabe vom 2. Juni).
Mitte Mai war bekanntgeworden, dass Papst Franziskus weiter auf den 64-jährigen Voderholzer im Dikasterium für die Glaubenslehre zählt. Er gehört der Behörde seit 2014 an. Es handelte sich um seine zweite Verlängerung.
Im Interview sagte Voderholzer zudem, dass der Glaube keine Erfindung der Menschen, sondern ein Geschenk Gottes und der Kirche zur Bezeugung und Weitergabe anvertraut sei. „Der Wahrheitsanspruch der christlichen Botschaft ist nicht ein angemaßter, sondern entspricht dem demütigen Bekenntnis zu Jesus dem Herrn, der in seiner Person der Weg, die Wahrheit und das Leben ist.“ – Voderholzer lehrte von 2005 bis 2013 als Dogmatikprofessor an der Theologischen Fakultät Trier.
Angesprochen auf die Arbeitsweise im Dikasterium, erläuterte Voderholzer, dass die Mitglieder, die in der Regel von Experten vorbereiteten Texte zur Begutachtung vorgelegt bekämen. Sie seien dann aufgefordert, Stellung zu nehmen sowie Verbesserungen oder Korrekturen einzubringen. Bei der 2023 veröffentlichten Erklärung „Fiducia supplicans“ sei man jedoch nicht einbezogen gewesen, was auch kritisch vorgebracht worden sei bei der jüngsten Vollversammlung, berichtete der Bischof. Dennoch stehe er auch hinter diesem Text, „der eine beachtliche und innovative Lehre bezüglich des ‚Segens‘ bringt und etwas erlaubt, was nie verboten war“. In dem Text hatte die vatikanische Glaubensbehörde unter bestimmten Vorgaben die Segnung von Wiederverheirateten oder von Menschen in gleichgeschlechtlichen Paarbeziehungen erlaubt.