Grundgesetz













Kinderhilfswerk: Nach der Wahl Kinderrechte ins Grundgesetz

Berlin – Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative von Bund und Ländern zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz direkt nach der Bundestagswahl. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind Kinderrechte im Grundgesetz ein „unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen“.