Im Streit um die Neuwahl des Kirchenvorstands der Pfarrei St. Johann Baptist und den Verkauf der Pfarrkirche in Essen-Altenessen hat nun auch die zuständige obere Verwaltungsbehörde des Vatikans die Position von Pfarrei und Bistum Essen gestärkt. Dies teilte das Bistum am Donnerstag mit.
Die sogenannte hierarchische Beschwerde, die ein von einem Mitglied der Initiative „Rettet St. Johann“ beauftragter Anwalt beim Vatikan eingelegt hatte, wurde von der (auch für dieses Rechtsmittel zuständigen) „Congegratio pro clericis“ (deutsch: Kongregation für den Klerus) „wegen rechtlicher und sachlicher Unbegründetheit“ zurückgewiesen. Zuvor hatten bereits das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen und das Oberverwaltungsgericht in Münster den Antrag der Initiative „Rettet St. Johann“ abgelehnt, dem Kirchenvorstand der Pfarrei St. Johann Baptist den Verkauf der Pfarrkirche über eine einstweilige Anordnung zu untersagen.
Ende Mai hat der Kirchenvorstand der Pfarrei das Grundstück der Pfarrkirche und der benachbarten Gebäude an den Krankenhausträger Contilia für 1,1 Millionen Euro verkauft. Zudem wird es als Ersatz für die Pfarrkirche in der Klinik eine neue Kirche und weitere Räumlichkeiten für die Gemeinde St. Johann Baptist geben.