Die 27 katholischen Bistümer in Deutschland haben ihrem Dachverband eine neue Struktur gegeben. Die von den Diözesanbischöfen einstimmig verabschiedete Verfassungsreform tritt zum 1. November in Kraft, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Freitag in Bonn mitteilte. Ziel sei eine bessere Zusammenarbeit, hieß es. Durch die Neuaufstellung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) könnten die Bistümer stärker zusammenrücken, sagte der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke, der bei dem Projekt federführend war. Die Reform gewährleiste Transparenz und Verlässlichkeit.
Der als VDD-Geschäftsführer fungierende Sekretär der Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, sagte, die Bischöfe könnten ihre überdiözesane Arbeit nun besser an die finanziellen Ressourcen zurückbinden. Das sei ein wichtiger Fortschritt. Kern der VDD-Reform ist eine straffere Struktur.
Im zentralen Beratungs- und Entscheidungsorgan, dem Verbandsrat, sitzen nun erstmals Bischöfe, Generalvikare, Finanzdirektoren und zwei vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) entsandte Vertreter gleichberechtigt an einem Tisch. Bisher gab es dafür getrennte Gremien. Inhaltliche Vorgaben werden künftig in fünf Kommissionen erarbeitet, die überwiegend mit Fachleuten aus den Diözesen aus den Bereichen Recht, Finanzen und Steuern, Personalwesen und Verwaltung besetzt sind.
Dem VDD-Verbandsrat gehören sieben Bischöfe an: der Münchner Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender der VDD-Vollversammlung, der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, der Limburger Bischof Georg Bätzing, der Münsteraner Bischof Felix Genn, der Würzburger Bischof Franz Jung und der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr.
Dazu kommen sechs Generalvikare: Michael Fuchs aus Regensburg, Alfons Hardt aus Paderborn, Manfred Kollig aus Berlin, Klaus Pfeffer aus Essen, Clemens Stroppel aus Rottenburg-Stuttgart und Andreas Sturm aus Speyer. Ferner drei Finanzdirektoren: Kirsten Straus aus Trier, Josef Sonnleitner aus Passau und Gerhard Stanke aus Fulda. Das ZdK entsendet Präsident Thomas Sternberg und Hildegard Müller, Sprecherin für Wirtschaft und Soziales.
Ohne Stimmrecht komplettieren als Berater VDD-Geschäftsführer Langendörfer und sein Stellvertreter Matthias Meyer den Verbandsrat.
Nach seiner Konstituierung im Frühjahr 2020 wird sich der Verbandsrat mit grundsätzlichen Fragen und Herausforderungen der katholischen Kirche in Deutschland befassen, vor allem in den Bereichen Finanzen und Recht. Unter anderem steht eine mittel- und langfristige Aufgabenklärung auf der Agenda im Blick auf ein intensiveres gemeinsames Handeln der Bistümer und die Erarbeitung einer entsprechenden Haushaltsstrategie.
Im Fokus steht dabei die künftige Finanzierungsstruktur der Kirche auf Bundesebene. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie künftig eine faire und solidarische Lastenverteilung zwischen reicheren und ärmeren Bistümern gestaltet werden kann, auch mit Blick auf die Zukunft des bisherigen Strukturbeitrags, mit dem westdeutsche Bistümer die Diözesen in Ostdeutschland unterstützen.
Darüber hinaus dürfte der Verbandsrat künftig über tragfähige Perspektiven für die betriebliche Altersversorgung der kirchlichen Mitarbeiter in der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) diskutieren. Zudem wird es darum gehen, wie der VDD durch die Bündelung von Ressourcen rechtliche, wirtschaftliche, administrative und technische Dienstleistungen für die (Erz-)Diözesen anbieten kann. Und es steht eine Klärung an, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt die katholische Kirche in Deutschland in Zukunft ihre grundgesetzlich zugestandenen Autonomiebereiche eigenständig ausfüllen kann und will, zum Beispiel in den Bereich des Arbeits- und des Datenschutzrechts.
Der VDD ist der Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind seit 1968 die bundesweiten Aufgaben der katholischen Kirche gebündelt. Er verfügt derzeit über einen Etat von knapp 120 Millionen Euro, der sich weitgehend aus Zuweisungen der Bistümer aus Kirchensteuereinnahmen speist. Davon werden unter anderem Hilfswerke, Medienaktivitäten, die Auslandsseelsorge und das Sekretariat der Bischofskonferenz in Bonn finanziert. Außerdem koordiniert der Verband den Ausgleich innerkirchlicher Interessen, etwa bei der Verrechnung von Kirchensteuern.