Die Malteser weisen zum „Europäischen Tag der Ersten Hilfe“ auf wichtige Nothilfe im Alltag hin. „Im Grunde kann man nichts falsch machen“, sagte Diözesanausbildungsreferentin der Malteser im Erzbistum Paderborn, Karina Wächter, am Donnerstag. Jeder sei grundsätzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet. „Der Notruf ist das Mindestmaß, das der Gesetzgeber von jedem verlangt“, so die Expertin. Damit sei der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung vermieden.
Der Ersthelfer müsse auch nicht entscheiden, ob er den Hausarzt, den ärztlichen Notdienst, den Rettungsdienst und den Notarzt informiert. „Sie rufen in der Rettungsleitstelle (112) an und beschreiben dem dortigen Disponenten die Situation“, so die Expertin des Hilfsdienstes. Ersthelfer oder Zeugen eines Unfalls müssten sich nicht scheuen, den Notruf zu wählen.
Wächter betonte, dass niemand zivil- oder strafrechtlich für Schädigungen belangt werde, die er bei Erster Hilfe dem Verletzten zufügt. „Sofern er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat“, sagte sie.