Ermittlungen zur Flut werden geprüft

Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal könnten nun juristische Schritte folgen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung einleitet.
Bonn – Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal könnten nun juristische Schritte folgen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung einleitet, wie die Strafverfolgungsbehörde am Montag mitteilte. Grund seien "möglicherweise unterlassene oder verspätete Warnungen oder Evakuierungen der Bevölkerung". Die Polizei geht derzeit von 134 Toten in Rheinland-Pfalz aus. Malteser Hilfsdienst

Einsatz an der Ahr: Der Malteser Hilfsdienst plant langfristige Hilfe in den Überschwemmungsgebieten. –Foto: MHD Hilfsdienst

Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal könnten nun juristische Schritte folgen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung einleitet, wie die Strafverfolgungsbehörde am Montag mitteilte. Grund seien “möglicherweise unterlassene oder verspätete Warnungen oder Evakuierungen der Bevölkerung”. Die Polizei geht derzeit von 134 Toten in Rheinland-Pfalz aus.

Polizeiliche Erkenntnisse zum Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung im Ahrtal

Um “für den Fall der Aufnahme von Ermittlungen” eine möglichst fundierte Tatsachengrundlage zu haben, will die Staatsanwaltschaft in ihre Prüfung neben der Presseberichterstattung Feststellungen aus anhängigen Todesermittlungsverfahren einbeziehen, zudem “allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht”. Weiterhin lägen inzwischen polizeiliche Erkenntnisse zu dem Tod von zwölf Menschen in einer Betreuungseinrichtung in Sinzig vor. Sie seien daraufhin auszuwerten, “ob sich aus ihnen der Anfangsverdacht von Straftaten ergibt”. Die Prüfungen würden einige Tage in Anspruch nehmen, so die Staatsanwaltschaft.

Unterdessen plant der Malteser Hilfsdienst langfristige Hilfe in den Überschwemmungsgebieten. Spendengelder sollen so unter anderem in Kooperation mit der “Aktion Deutschland hilft” für “bedarfsgerechte Hilfe” eingesetzt werden, teilten die Malteser in Nordrhein-Westfalen in Köln mit. Auch kirchliche und kommunale Akteure vor Ort würden einbezogen. Für erste Maßnahmen seien etwa Bautrockner und mobile Duschen beschafft sowie Impfmöglichkeiten angeboten worden.

Nach der Flut täglich bis zu 600 Malteser im Einsatz

Seit Beginn der Flutkatastrophe sind den Angaben zufolge täglich zwischen 300 und 600 Malteser im Einsatz. Sie unterstützten vor allem im Betreuungs- und Sanitätsdienst und halfen somit etwa bei der Evakuierung und Versorgung Betroffener. Nun sei vor allem humanitäre Hilfe gefragt. Der Hilfsdienst leiste psychosoziale Unterstützung.

Hilfe kommt auch aus Baden-Württemberg: Rund 50 Fachkräfte für psychosoziale Notfallversorgung brachen zu einem dreitägigen Einsatz in den Kreis Ahrweiler auf. Die Rheinische Landeskirche und das Bistum Mainz hatten um Amtshilfe gebeten, um den Menschen beizustehen, die Angehörige vermissen oder andere existenzielle Sorgen haben. Die eigenen Seelsorger seien teilweise am Ende ihrer Kräfte und bräuchten Erholung, hieß es. Am Donnerstag soll ein zweites Team aus Baden-Württemberg das erste ablösen.

Bistum Hildesheim spendet 20.000 Euro für die Opfer des Hochwassers

Das katholische Bistum Hildesheim spendet 20.000 Euro für die Opfer des Hochwassers. Die Summe fließt in einen Hilfsfonds des Bistums Trier für die Menschen im besonders betroffenen Ahrtal, wie es in einer Mitteilung heißt. In den vergangenen Wochen hatten bundesweit zahlreiche Bistümer zu Spenden für die Flutopfer aufgerufen und teils auch eigene Gelder zur Verfügung gestellt. Mehr als 15 Millionen Euro Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz sind nach Angaben des Statistischen Landesamtes bislang an Bürger im Landkreis Ahrweiler ausgezahlt worden.

Von Leticia Witte (KNA)

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