Erwin Helmer, langjähriger früherer Augsburger Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), kritisiert das „Brezel-Urteil“ des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte am Donnerstag entschieden, Bäckereien mit Cafebetrieb dürften sonn- und feiertags Brötchen und Brezeln länger verkaufen. Die Entscheidung „lässt zu wünschen übrig“, erklärte Helmer. Sie werde zur weiteren Aushöhlung der Sonntagsruhe beitragen. Die „Allianz für den freien Sonntag“ als kirchlich-gewerkschaftlicher Zusammenschluss bedauere das Urteil daher, sagte Helmer als Sprecher des Augsburger Bündnisses.
Helmer ergänzte: „Immer mehr Beschäftigte in Deutschland – mehr als 11 Millionen Menschen – arbeiten gelegentlich am Sonntag und die Tendenz ist steigend.“ Sonntagsarbeit dürfe jedoch nicht zur Regel werden, sondern müsse auf berechtigte Ausnahmen reduziert werden. Das habe das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt. Der Betriebsseelsorger weiter: „Der Sonntag hat nach wie vor zentrale Bedeutung für die Menschen, für die Gesundheit, für die Familien und Gemeinschaften, für Kultur und Religion. Denn ohne den gemeinsam freien Sonntag hätten wir nur mehr Alltag und nur mehr Werktage.“
Zu dem BHG-Urteil war es gekommen, nachdem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs einer Bäckereikette aus München untersagen lassen wollte, sonn- und feiertags länger als drei Stunden ihre Produkte zu verkaufen. Wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch betonte, dürfen Brötchen und Brote aber außerhalb der gaststättenrechtlichen Sperrzeiten verkauft werden. Das hängt damit zusammen, dass der BGH Brötchen, Brezeln und Brotlaibe als „zubereitete Speisen“ bewertet hat.