KAB mahnt Reformen des kirchlichen Arbeitsrechts an

Das kirchliche Arbeitsrecht muss nach Einschätzung der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) grundlegend reformiert werden.
Köln – Das kirchliche Arbeitsrecht muss nach Einschätzung der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) grundlegend reformiert werden. Es müsse "Vorbild für die Gestaltung einer menschenwürdigen, fairen und gerechten Arbeitswelt sein", schreibt die KAB in einem Offenen Brief vom Donnerstag. Er ist an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sowie den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Kirchliches Arbeitsrecht, Kardinal Rainer Maria Woelki, gerichtet und unterzeichnet vom KAB-Bundesvorstand: den Vorsitzenden Beate Schwittay und Andreas Luttmer-Bensman sowie Bundespräses Stefan-B. Eirich.

Beate Schwittay ist neue KAB-Bundesvorsitzende –Foto: KAB

Das kirchliche Arbeitsrecht muss nach Einschätzung der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) grundlegend reformiert werden. Es müsse “Vorbild für die Gestaltung einer menschenwürdigen, fairen und gerechten Arbeitswelt sein”, schreibt die KAB in einem Offenen Brief vom Donnerstag. Er ist an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sowie den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Kirchliches Arbeitsrecht, Kardinal Rainer Maria Woelki, gerichtet und unterzeichnet vom KAB-Bundesvorstand: den Vorsitzenden Beate Schwittay und Andreas Luttmer-Bensman sowie Bundespräses Stefan-B. Eirich.

Bei der aktuell vorgesehenen Reform müssten Dienstgeber und Dienstnehmer auf Augenhöhe wirken, heißt es weiter. Der kirchliche Dienst müsse ein “effektives und einklagbares Gleichgewicht der beiden Seiten sicherstellen”. Dies betreffe etwa die betriebliche Mitbestimmung: “Ein eigenes, kirchliches Mitbestimmungsrecht hat nur dann seine Berechtigung, wenn es ein stärkeres Mitbestimmungsrecht darstellt” als im Betriebsverfassungsgesetz gefordert.

Die Seite der Beschäftigten müsse “zur Durchsetzung ihrer Interessen ausreichend befähigt werden”, schreibt die KAB weiter. Dafür brauche es Arbeitgeberverbände oder auch Gewerkschaften. Auch seien die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes in der Ausgestaltung von Tarifen weiter zu berücksichtigen. Das kirchliche Arbeitsrecht war Anfang März auch Thema bei der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Deren Vorsitzender, der Limburger Bischof Georg Bätzing, sagte, er erwarte noch dieses Jahr eine Änderung des Arbeitsrechts. Auch die Vollversammlung des Reformprojekts Synodaler Weg hatte sich dafür.

kna