Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck feiert am Sonntag, 24. November, um 11 Uhr mit der Gemeinde St. Josef in Bochum-Wattenscheid eine heilige Messe.
Vor dem Hintergrund der Diskussionen um einen wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraften Priester A., der einige Jahre als Ruhestandsgeistlicher in St. Joseph gelebt hat, ist dies dem Bischof wichtig. Zudem möchte der Bischof nach dem Gottesdienst persönlich mit den Gemeindemitgliedern ins Gespräch kommen.
Am vorigen Sonntag hat der Gemeinderat im Gottesdienst eine Erklärung verlesen, in der es unmissverständlich heißt: „Das Ausmaß der Vertuschung und der Umgang mit den Missbrauchsfällen machen uns fassungslos.“ Obwohl im Bistum Essen die Vorgeschichte A.s bekannt gewesen sei, „wurde der damalige Pfarrer Wiederhold nicht darüber informiert. Erst als ein Gemeindemitglied durch Zufall von der Vorstrafe wegen sexuellen Missbrauchs erfuhr und dies sowohl dem Bistum als auch Pfarrer Wiederhold mitteilte, kam es zu einem Gespräch mit Vertretern des Bistums und dem Pastoralteam der Gemeinde. In diesem Gespräch wurde Stillschweigen vereinbart, da laut einem forensischen Gutachten von dem Priester keine Gefahr mehr ausging. Die große Besorgnis derer, die von der Vorgeschichte wussten und die ihre Sorge mündlich und schriftlich deutlich gemacht haben, wurde im Bistum ignoriert“, heißt es in dem Erklärung des Gemeinderats. „Ein Priester mit dieser Vorgeschichte hätte niemals wieder in der Seelsorge eingesetzt werden dürfen.“
Das Mitgefühl gelte vor allem „den Opfern dieser Taten, wie auch allen anderen Opfern von Missbrauch durch katholische Priester. Sie wurden doppelt verletzt, zum einen durch den Missbrauch selbst, zum anderen aber auch dadurch, dass die Täter weiter in Amt und Würden bleiben konnten“. In der Vergangenheit seien „viele schwere Fehler gemacht worden, die sich heute nicht mehr korrigieren lassen. Für die Zukunft fordern wir Transparenz im Umgang mit Missbrauchsfällen.“
Der heute 86-jährige Geistliche Pastor A. wohnte von 2002 bis 2015 in der Gemeinde gewohnt, nachdem er vom Erzbistum Köln mit 65 Jahren in den Ruhestand versetzt worden war. Vor seinem Wohnsitzwechsel nach Wattenscheid war er im Erzbistum Köln und im Bistum Münster tätig. In den 1970er und 1980er Jahren war der Angaben zufolge wegen sexuellen Kindesmissbrauchs strafrechtlich verurteilt worden.
Nachdem ein Betroffener im Mai 2019 im Bistum Münster auf die Vorgeschichte von Pastor A. aufmerksam gemacht habe, haben alle drei Bistümer die jeweils bei ihnen vorhandenen Informationen ausgetauscht. Das Erzbistum Köln hat daraufhin eine Anwaltskanzlei in München beauftragt, sämtliche Personalunterlagen der drei Bistümer auszuwerten. Diese Kanzlei ist seit Anfang 2019 beauftragt, alle Fälle von sexuellem Missbrauch im Bereich des Erzbistums Köln zu untersuchen. Dabei soll auch herausgearbeitet werden, wer von den Verantwortlichen der Bistümer worüber informiert war und welche Entscheidungen getroffen hat. Diese Ergebnisse sollen im Frühjahr 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Inzwischen hat das Erzbistum Köln das bisher nicht erfolgte kirchenrechtliche Strafverfahren eingeleitet und ein vollständiges Zelebrationsverbot ausgesprochen. Pastor A. lebt heute im Alter von 86 Jahren in einer Senioreneinrichtung.