Generalvikar: Kirchliches Arbeitsrecht löst weiter Ängste aus

Generalvikar Klaus Pfeffer (Foto: Boris Spernol)

Das Arbeitsrecht der katholischen Kirche hat nach Überzeugung des Essener Generalvikars Klaus Pfeffer eine „Kultur der Angst“ befördert. Diese müsse beendet werden, forderte Pfeffer am Montag bei der 23. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt. Kirchliche Mitarbeiter sollten nicht mehr um ihren Job bangen müssen, nur weil sie in ihren privaten Beziehungen nicht im Einklang mit der Lehre der Kirche lebten. Die entsprechende Rechtsvorschrift müsse komplett gestrichen werden, auch für Führungskräfte und Mitarbeitende in der Seelsorge.

Pfeffer sagte, die deutschen Generalvikare hätten bereits vor sechs Jahren mehrheitlich für einen solchen „radikalen Schritt“ votiert, aber in der Deutschen Bischofskonferenz mit ihrem Vorstoß keine Chance gehabt. Offenbar habe unter den Bischöfen die Sorge überwogen, dass mit der Streichung dieser sogenannten Loyalitätsobliegenheit auch die kirchliche Ehelehre preisgegeben worden wäre.

Die Vorschrift habe jedoch „unzählige Leidensgeschichten“ verursacht, denen er als Generalvikar bis heute begegne, sagte Pfeffer. Diese müssten „aufgearbeitet werden, damit Wunden heilen können“. Viele kompetente Menschen seien deshalb „aus dem kirchlichen Dienst vertrieben oder gar nicht erst zugelassen worden“. Pfeffer nannte es „das Teuflische an diesem System, dass es von vielen mitgetragen wurde“. So hätten Denunzianten häufig Druck auf kirchliche Dienstgeber ausgeübt, damit sich diese von betroffenen Mitarbeitern trennten. Dies könne nicht der Weg einer Kirche sein, die das Evangelium der Nächstenliebe glaubwürdig verkünden wolle.

kna