Corona: Israel verschärft Regeln für religiöse Feiern

Im Kampf gegen das Coronavirus hat Israels Regierung Montagnacht schärferen Regeln für religiöse Zusammenkünfte zugestimmt. Das Verbot aller öffentlichen Versammlungen gilt ab Mittwoch auch für Gebete im Freien, wie israelische Medien berichteten. Insgesamt sollen nur noch maximal zwei Personen zusammenkommen dürfen.

(Symbolfoto: Jan den Ouden/pixabay)

Eine Ausnahme gilt demnach für die Klagemauer sowie für den ultraorthodoxen Radiosender “Kol Barama”. An der Klagemauer dürfen täglich drei Gebetszeiten mit bis zu zehn Teilnehmern durchgeführt werden, um ein kontinuierliches Gebet an der heiligsten jüdischen Stätte sicherzustellen.

Gebete mit bis zu zehn Teilnehmern

Auch der Sender darf Gebete mit bis zu zehn Teilnehmern durchführen, um diese zu übertragen. Ein öffentlicher Gottesdienst erfordert nach jüdischem Religionsrecht für seine Gültigkeit die Anwesenheit von mindestens zehn Männern (Minjan).

Hochzeiten dürfen nach den neuesten Richtlinien nur noch im engsten Familienkreis ohne Gäste durchgeführt werden. Für Beschneidungsfeiern gilt die Höchstteilnehmerzahl von zehn Personen, für Beerdigungen zwanzig.

Heiliglandfranziskaner verschieben traditionelle Fastenkollekte

Die traditionelle Karfreitagskollekte für das Heilige Land soll in diesem Jahr erst im September stattfinden. “Um die Verbreitung des Virus zu verhindern, haben Regierungen Einschränkungen erlassen, so dass die christlichen Gläubigen nicht an den Feiern der Heiligen Woche teilnehmen können”, heißt es in einer Mitteilung der Franziskanerkustodie des Heiligen Landes von Dienstag.

Die Kollekte soll stattdessen in Übereinstimmung mit einer Entscheidung der vatikanischen Ostkirchenkongregation am Vorabend des Kreuzerhöhungsfests (14. September) erfolgen. “Auf diese Weise wird die Universalkirche in der Lage sein, die nötige Hilfe zu leisten für das Land, in denen die Wurzeln unseres Glaubens liegen”, so die Mitteilung weiter.

Kollekte kommt Verein zugute

Die Heilig-Land-Kollekte geht zurück auf Papst Paul VI. Seit 1974 wird sie zugunsten der Mutterkirche Jerusalem und den Heiliglandchristen durchgeführt. Die in Deutschland erhobene Kollekte kommt der Arbeit des Deutschen Vereins vom Heiligen Lande und des Kommissariats des Heiligen Landes der Deutschen Franziskanerprovinz zugute.

Der Verein hatte kürzlich dringend zu Spenden aufgerufen. In Zeiten wachsender Not sei ein Sinken der Mittel fatal und verschärfe “die durch die Coronakrise ausgelöste angespannte Situation der Christen im Heiligen Land zunehmend”. Der Verein habe daher ein Sonderkonto und eine eigene Spendenseite eingerichtet, um zu Zuwendungen durch Überweisung aufzurufen.