Steigerlied und Trinkhallen jetzt NRW-Kulturerbe

Nordrhein-Westfalen hat das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet in das Landesinventar für immaterielles Kulturerbe aufgenommen. Es handele sich um „zwei lebendige Traditionen, die für Solidarität und sozialen Zusammenhalt und damit für eine ganz besondere Facette der kulturellen Ausdrucksformen in Nordrhein-Westfalen stehen“, begründete NRW-Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) die Entscheidung am Freitag in Düsseldorf.

(Symbolfoto: Michael Gaida/pixabay)

Ihrem Ministerium zufolge wurden die beiden Traditionen aus einer Liste von 18 Bewerbungen ausgewählt. Damit fänden sich im Landesinventar nun zwölf Einträge, darunter die Martinstradition, der Rheinische Karneval, das Schützenwesen und die Bolzplatzkultur.

Steigerlied Hymne des Ruhrgebiets

Das Steigerlied, auch „Lied des Bergmanns“ genannt, gilt als die Hymne des Ruhrgebiets. Seine Wurzeln reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Heute wird es vor jedem Heimspiel des Fußball-Bundesligisten Schalke 04 im Stadion gesungen.

Bei der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet geht es laut Ministerium auch um sozialen Zusammenhalt. Die Trinkhallen nähmen als typische Treffpunkte eine wichtige Funktion für die Nachbarschaft ein und stellten Orte der Integration und des Austausches dar, hieß es.

Die Behörde nominierte vier weitere Traditionen für das bundesweite Verzeichnis, darunter das Brieftaubenwesen, das Buchbinderhandwerk und das Papiertheater. Mit der „Demoscene“, dem gemeinschaftlichen Austausch von programmierten Werken, befinde sich auch erstmals ein Vorschlag aus der digitalen Kultur auf der Liste.

kna